Die LINKE Windeck: Sind von Seiten der Gemeinde Windeck jemals Regressansprüche an Firmen oder sonstige Institutionen gestellt worden?

Siehe auch https://windeck24.info/die- linke-windeck-anfrage-zur- naechsten-haupt-und- finanzausschusssitzung.html

Der Bürgermeister beantwortete die anfrage in der Ratssitzung am 12.06.2017 wie folgt

Siehe Niederschrift vom 12.06.2017

3) Der Bürgermeister wies auf eine zuvor eingegangene Anfrage von Jakob Esser aus Dattenfeld hin (Anlage 2).

Der Bürgermeister erklärte, dass der Belag auf der Brücke in Übersetzig lediglich zur vorübergehenden Nutzung vorgesehen war und die Brücke in ihrer Grundsubstanz sanierungsbedüftig sei. Die Verwaltung versuche, das Problem einigermaßen im Griff zu halten.

Dr. Paul Safaric

Anmerkung der Verwaltung zu 3):

Nach VOB übernehmen Firmen für ihre erbrachte Leistung eine Gewährleistung für einen definierten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums auftretende Mängel werden, sofern es Ausführungsmängel der Baufirma sind, von der Firma zu deren Lasten ordnungsgemäß beseitigt. Im Falle der Brücke in Übersetzig greift dieses Verfahren nicht, da die beauftragte Firma vor Beginn der Arbeiten die Gewährleistung abgelehnt hat. Dies ist rechtens, da seinerzeit lediglich eine Oberflächensanierung durchgeführt wurde, ohne die Mängel am Brückenbauwerk selbst zu beseitigen. Die notwendige Sanierung des Bauwerkes hätte eine Sperrung der Brücke über mehrere Monate zu Folge gehabt. Aufgrund der fehlenden Umfahrungsmöglichkeit für den Anliegerverkehr wurde seinerzeit als Erstmaßnahme lediglich eine Sanierung des Oberflächenbelages durchgeführt. Ausdruck vom: 10.07.2017 Seite: 4/13

Dr. Paul Safaric Stellvertretender Sprecher der DIE LINKE sagt dazu man sollte die Brücke ab und zu überprüfen da die Brücke,wieder Schäden aufweist und heute oder morgen wieder repariert werden muss und dann?

(Text & Bild: Die LINKE Windeck)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert