Drei Ladendiebe in Dattenfeld/Herchen festgenommen

Dattenfeld – Drei 24 bis 42 Jahre alte Ladendiebe aus Siegburg, Bonn und Niederkassel wurden am 12.11.2015 durch zwei Polizeibeamte in ihrer Freizeit festgenommen. Die Ladendiebe hatten gegen 20:00 Uhr versucht, in einem Supermarkt in Dattenfeld rund 16 Flaschen Spirituosen zu stehlen. Das Trio hatte die Flaschen auf seine Rucksäcke aufgeteilt und verließ den Kassenbereich ohne zu bezahlen. Einem Mitarbeiter des Supermarktes fiel dies auf und er verfolgte die Diebe.

Polizeiabsperrung

Im Eingangsbereich konnte er einem der Täter den Rucksack entreißen. Den Dieben jedoch gelang mit einem Teil der Beute die Flucht. Der Eigentümer des Marktes nahm mit seinem Mitarbeiter die Verfolgung auf und erkannte einen der Flüchtigen im Bereich des Bahnhofs Dattenfeld wieder. Der Ladeninhaber rief daraufhin einen, in der Nähe wohnhaften, Kriminalbeamten an und erklärte den Sachverhalt. Nachdem der Polizist Verstärkung von der Polizeiwache angefordert hatte, rief er einen weiteren Kollegen zu Hause an und beide machten sich auf den Weg zum Bahnhof Dattenfeld. Dort nahmen sie den 42-jährigen Bonner fest. Seine beiden Mittäter waren zu dem Zeitpunkt noch flüchtig. Der Bonner wurde an die alarmierten uniformierten Beamten übergeben und die beiden Kripobeamten legten sich am Bahnhof auf die Lauer.

Gegen 21:30 Uhr lief eine S-Bahn im Bahnhof ein. Aus dem Dunkel traten zwei Männer mit Rucksäcken auf den Bahnsteig und stiegen in den letzten Wagon der Bahn ein. Die Ermittler stiegen ebenfalls in die Bahn und am Bahnhof Herchen konnten die beiden Mittäter, ein 24-jähriger Siegburger und ein 32-jähriger Niederkasseler, festgenommen werden. In ihren mitgeführten Rucksäcken fanden die Beamten die zuvor gestohlenen Flaschen Alkohol. Neben dem Alkohol fanden die Kripobeamten bei einem Festgenommenen zudem Rauschgift.

Alle drei Ladendiebe wurden in das Polizeigewahrsam gebracht. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Täter zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Trio wird sich für den gemeinschaftlich begangenen Ladendiebstahl vor Gericht verantworten müssen.

Quelle: presseportal.de

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