Erstattung: Mittagessen in den gemeindlichen Grundschulen und Kindertagesstätten

Bedingt durch die Pandemie können die Kinder nicht immer am Mittagessen teilnehmen. Abweichend vom bisherigen Pauschalverfahren wird hier wie folgt verfahren:

• Schließung der Einrichtung (z.B. Quarantäne)
Wird die Kindertagesstätte oder die Grundschule komplett geschlossen, so erfolgen automatisch Korrekturen und die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge für das Mittagessen. Eine Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich!

• Sonstiges Fernbleiben aus der Einrichtung
Bleibt das Kind aufgrund Quarantäne, Separierung oder aus sonstigen Gründen zu Hause, ist eine Erstattung der anteiligen Monatspauschale für das Mittagessen bei Abwesenheit von mindestens 1 Woche möglich. Ein formloser Antrag seitens der Eltern ist dazu jedoch notwendig!

Dieser kann gerne auch per Mail gerichtet werden an: martina.jasser@gemeinde-windeck.de

• Wichtig:
Diese Erstattungsregelungen betreffen nur das Mittagessen in den Grundschulen und Kindertagesstätten der Gemeinde Windeck. Die Erstattungen erfolgen unbürokratisch durch Zahlung auf das jeweils bekannte Konto ohne gesondertes Schreiben.

(Text: Gemeinde Windeck)

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