Im Rathaus gibt es immer wieder Überraschungen. Allerdings mal wieder keine angenehmen zum Ende des Jahres 2017. Kaum wurde der Haushalt 2018 im Rat der Gemeinde verabschiedet und als gelungen dargestellt, kommt die nächste Hiobsbotschaft vom Bauamtsleiter.
Das Eingeständnis, dass im Rathaus Nachfragen aus der Bezirksregierung bezüglich Förderanträge für die dringenden energetischen Sanierungen in den Windecker Schulen nicht beantwortet wurden, erfolgte durch den Bauamtsleiter selbst. Eine „plötzliche Krankmeldung“ einer Sachbearbeiterin führte dazu, dass die Anfrage nicht bearbeitet wurde, so der Bauamtsleiter Broich (zitiert aus dem KStA vom 23./24.12.2017).
Da fragen wir uns doch, ob sonst die Krankmeldungen mit Ansage erfolgen? Natürlich kann ein Mitarbeiter von einem Tag zum anderen krank werden, doch die Verwaltung muss so aufgestellt sein, dass Planungs- und Bauvorgänge nicht nur an einer Person hängen bleiben. Da kann das übliche Klagen über zu wenige Mitarbeiter im Rathaus keine Entschuldigung mehr sein; sind andere Kommunen noch schlanker aufgestellt und dennoch laufen die Projekte problemlos.
Dank Frank Steiniger (CDU) wurde dieser Verlust an Zuschüssen nun öffentlich. Mit anderen Worten, wenn 50 000 EURO Zuschüsse fehlen, dann muss die Gemeinde diese Summe für die schon erfolgten Sanierungen in den Schulen tragen. Hoffnungen liegen nun auf einer Haftpflichtversicherung, die angeblich solche Fälle von „Eigenverschuldungen“ decken könnte. Von so einer Versicherung kann ein Selbstständiger nur träumen.
Was würde eigentlich mit einem Geschäftsführer in der freien Wirtschaft passieren, der dem eigenen Betrieb einen solchen Verlust zufügt? So ergibt sich für uns die Frage, wer im Rathaus der Gemeinde Windeck die politische Verantwortung trägt und Konsequenzen zieht?
Ihr FDP-Ortsverband Windeck
In der freien Wirtschaft hätte der Bauamtsleiter seinen Job verloren und wäre eventuell noch auf Schadensersatz verklagt worden.
Und Krankmeldungen als Entschuldigung anzubringen ist die größte Frechheit.
Dann hätte er einen anderen beauftragen sollen oder es selbst erledigen müssen.
So dürfen es wieder die Bürger über höhere Gebühren ausbaden.
Es wird endlich Zeit das die Verwaltung für ihre Fehler gradstehen müssen.
Hallo Herr Einheimlicher,
steht eigentlich fest, dass die Schuld den Bauamtsleiter trifft? Der Bauamtsleiter hat zwar die Auskunft gegeben, aber damit ist noch lange nicht gesagt, dass er dafür verantwortlich ist. Ich stimme Ihnen zu, dass so etwas nicht passieren darf. Aus meiner praktischen Arbeit kenne ich das so, dass man Terminsachen – und dabei handelte es sich ja hier – notiert, damit keine Versäumnisse eintreten. Und im Krankheitsfall hätte der/die Sachbearbeiter/in auf den Termin hinweisen müssen, damit die Vertretung die Bearbeitung übernimmt. So kenne ich es jedenfalls! Aber bitte, den Bauamtsleiter sollte man hier nicht so darstellen, der ja erst vor einigen Monaten den Job angetreten hat. Bei solch wichtigen Angelegenheit muss auch die Lampe auf der höheren Etage aufleuchten!