Leserbrief: Windecker Vorsätze für das neue Jahr 2018

Ein Leserbrief von Peter Inden: Weihnachten ist vorbei, das neue Jahr hat noch nicht begonnen. „Zwischen den Jahren“ – das ist die Zeit der Rück- und Ausblicke und der guten Vorsätze auch für das neue kommunal politische Windecker Jahr.

Für die Erledigung des kommunalen Aufgabenkataloges wie z.B. Soziales, Bauen und Wohnen, Verkehr, usw. wird die Gemeindeverwaltung von den Bürgern bezahlt. Der von den Bürgern gewählte Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung der Beschlüsse. Der Bürgermeister soll dann die Beschlüsse des Gemeinderats ausführen. Soviel zur Theorie.

In Windeck läuft das nicht ganz so mustergültig. Immerhin entscheiden der Gemeinderat und die Ausschüsse über Dinge die sie nicht selbst erarbeitet haben und über deren Sachlage sie sich informieren müssen. Das kann zeitlich aufwendig sein und übersteigt möglicherweise den Aufwand den der Eine oder die Andere bereit ist aufzubringen oder aufbringen kann. Daher verlässt man sich fast immer auf die Beschlussempfehlung der Gemeindeverwaltung, ohne sich eine wirklich eigene Meinung zu bilden. Gelegentlich gibt es Rückfragen, aber fast immer genehmigt der Gemeinderat das, was die Verwaltung vorschlägt.

Möglicherweise verschwimmen hier, aufgrund des langjährigen miteinander über Generationen hinweg, auch die Zuständigkeiten und es werden auch fragwürdige Entscheidungen getroffen. Und das ist genau das Problem, was sich auch wieder im abgelaufenen Jahr 2017 herauskristallisierte. Einmal gewählt, sind die alt eingefahrenen Strukturen intransparent und man schottet sich regelrecht von den Bürgern ab. Man meint zu wissen, was gut für Windeck ist – in Wirklichkeit aber wird möglicherweise nach Parteienproporz entschieden. Das sind oft nicht die für Windeck besten Lösungen. Insbesondere der Bürgermeister und der Bauamtsleiter nutzen diese Situation, um möglicherweise sehr fragwürdige und nicht entscheidungsreife Dinge durch den Rat zu jonglieren und den Bürgern dann regelrecht aufs Auge zu drücken.

Auch werden Dinge gerne hinter verschlossenen Türen entschieden und so Mitspracherechte beschnitten. Man kennt sich halt und eine Hand wäscht möglicherweise die andere. In 2018 könnte sich das zum Wohle aller Bürger ändern. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

(Text: Peter Inden)

49 Kommentare für “Leserbrief: Windecker Vorsätze für das neue Jahr 2018

  1. Guten Tag Herr Inden,
    mir ist Ihr Leserbrief zu allgemein. Für den Bürger / für die Bürgerin wäre es besser, wenn Sie konkrete Beispiele nennen. Auch kann ich die Pauschalverurteilung des Rates nicht teilen. Es ist ein pauschaler Anschiss, doch wo sind die Lösungen? Sie sind sicher enttäuscht, dass man Ihre Eingaben und Fragen bezüglich Fluglärm im Rat nicht ernst genommen hat. Aber, haben Sie auch mit den Parteien direkt gesprochen? Ihr Leserbrief unterstützt eher die nicht demokratischen Parteien, als die, die etwas verändern möchten. Wenn Sie ein Fachman in einem Gebiet sind, dann bieten Sie sich doch als sachkundiger Bürger an.

  2. Hallo,

    zunächst teile ich die Meinung von Frau Dr. Mai-Gebhardt in dem Punkt der Pauschalverurteilung des Rates. Ich gehe jedoch noch etwas weiter und bin keinesfalls mit dem Satz “Insbesondere der Bürgermeister und der Bauamtsleiter nutzen diese Situation, um möglicherweise sehr fragwürdige und nicht entscheidungsreife Dinge durch den Rat zu jonglieren und den Bürgern dann regelrecht aufs Auge zu drücken.” einverstanden. Gerade der Bauamtsleiter musste sehr viel aufarbeiten und hat m.E. keinesfalls den Bürgern etwas “auf das Auge” gedrückt, sondern bei seiner Handlungsweise die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Ob das nun dem einen oder anderen Bürger nun gefällt, ist eine andere Sache.Es ist normal, dass die Verwaltung die Maßnahmen, die einer Beschlussfassung durch den Rat bedürfen, vorbereitet und hierbei hat sie sich natürlich an Recht und Ordnung zu orientieren. Jedem Bürger ist es ja auch überlassen, wenn er der Meinung ist, dass hier Gesetzesvorgaben nicht beachtet wurden, z.B. bei einem Gebührenbescheid, Rechtsmittel einzulegen, weiter kann er sich an die Aufsichtsbehörde, hier der Landrat in Siegburg wenden. Weiter sind im Rat nicht nur “Laien” vorhanden, es gibt auch gestandene Juristen und andere anderweitig qualifzierte Personen, die sich keinesfalls gefallen lassen, dass an ihnen fragwürdige Dinge vorbei jongliert werden.Ich finde die hier gewählte Wortwahl gegenüber dem Rat und der Verwaltung schon sehr bedenklich und nicht angemessen. Mehr oder weniger werden diese angesprochenen Personen als “dumme Jungen” dahin gestellt.

  3. Lieber Herr Inden,

    bevor Sie solche Dinge schreiben, sollten Sie sich einmal richtig mit der Arbeit von Ratsmitgliedern vertraut machen. Es ist richtig, dass die Vorbereitung von Beschlüssen teilweise sehr kompliziert und zeitaufwendig ist. Bei uns in der CDU-Fraktion, ich denke das ist bei anderen im Rat vertretenen Parteien ähnlich, gibt es für die einzelnen Bereiche Fachleute. Diese kennen sich entweder durch ihre Ausbildung und ihren Beruf mit solchen Dingen aus oder sie haben sich die Kenntnisse über teils lange Jahre angeeignet. Diese Ratsvertreter informieren sich über einen solchen Tagesordnungspunkt im Ausschuss oder Rat und tragen dann das Ganze in einer Fraktionssitzung vor. Dann wird darüber diskutiert. So wird jedes Ratsmitglied Punkt für Punkt informiert und die Fraktion berät anschließend, wie man abstimmen möchte. Bei wichtigen Sachverhalten findet dann vor einer Sitzung oftmals ein interfraktioneller Austausch statt, meistens über die Fraktionsvorsitzenden. Hierbei kann man die Argumente und Meinung der anderen Seite aufnehmen und kurz vor einer Sitzung in die Fraktion tragen. Diese tagt in der Regel unmittelbar vor jeder Sitzung nochmals eine halbe bis eine Stunde. Gerade weil die Ratsmitglieder so gut informiert und vorbereitet sind, kommt es einem Außenstehenden im Sitzungssaal manchmal so vor, als erhebe die Verwaltung etwas zum Beschluss und alle heben einfach nur die Hand. Aber glauben Sie mir, da steckt eine Menge an Vorarbeit dahinter. Eine Fraktionssitzung dauert nicht selten zwei bis drei Stunden. Wenn Sie in der letzten Zeit die Tagespresse verfolgt haben, sollte Ihnen aufgefallen sein, dass die Kontrollfunktion des Rates sehr wohl funktioniert und es häufig zu Abänderung der Beschlüsse gekommen ist. So wurde auf unsere beherzte Kritik im Schulausschuss nun doch der Bau eines viergruppigen Kindergartens in Dattenfeld in den Haushalt aufgenommen und wir deckten auf, dass durch falsche Organisation in unserer Verwaltung 50.000 Euro Fördermittel bei der Sanierung von Schulen und Kindergärten verloren gingen. In der Hoffnung, Ihnen durch einen kleinen Einblick in die Ratsarbeit eine eventuell nicht ganz so kritische Sichtweise abgerungen zu haben, verbleibe ich mit den besten Wünschen für das neue Jahr,

    Ihr

    Frank Steiniger

  4. Sehr geehrte Damen und Herren Kommentatoren,

    es ist schon erstaunlich, wie weit Sie sich hier aus dem Fenster lehnen, wenn sie den Leserbrief “Windecker Vorsätze für das neue Jahr 2018” derart kritisieren.
    Sie beschreiben, wie erfolgreich doch der Rat, bestehend aus Fachleuten und gar Juristen, die Arbeit der Verwaltung kontrolliert. Es heißt, die Verwaltung würde sich natürlich an Recht und Ordnung orientieren usw..
    Es sollte zwar so sein, dass sich die Verwaltung an Recht und Ordnung hält, sie tut es aber leider nicht und dass mit Unterstützung des Rates, bestehend u.a. auch aus Juristen.
    Beispiel:
    Der Betriebsausschuss hatte sich in seiner Sitzung vom 19.03.2014 damit befasst, dass die Schmutzwassergebührenkalkulation, wie auch die Heranziehung einzelner Grundstückseigentümer zu Schmutzwassergebühren z.T. unter Verwendung nicht geeichter Wasserzähler erfolgt. Die Betriebsleiterin musste in öffentlicher Sitzung eingestehen, dass bereits 40 nicht geeichte Zähler ausgewechselt wurden. Nach 31 (2) Ziffer 3 MessEG dürfen nur geeichte Wasserzähler verwendet werden. Wer diese Vorschrift missachtet begeht gem. § 60 Abs. 2 MessEG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,– € bestraft werden kann. Ungeachtet der Strafandrohung haben die Gemeindewerke die Daten nicht geeichter Wasserzahler für die Schmutzwassergebührenerhebung genutzt. Zwei solcher Bescheide vom 19.12.2017 für den Zeitraum 2013 bis 2017 liegen mir vor.
    Wer will da noch ernsthaft behaupten, die Verwaltung halte sich an Recht und Ordnung oder der Rat würde die Verwaltung wirksam kontrollieren?
    Mit freundlichen Grüßen

  5. Lieber Bernd,

    das Problem ist doch angezeigt und im Ausschuss zur Sprache gekommen. Sollen die Ratsmitglieder jetzt in jedem Haushalt auch noch die Wasseruhren zertifizieren???

    Gruß,

    Frank

    • Werter Herr Steiniger,

      Ihnen ist doch auch die Homepage und die Eingaben von Bernd Andree bekannt.

      Und Sie wissen doch auch, wie die Gemeinde, genauer durch den von Ihnen protegierten Leiter der Gemeindewerke und Beigeordneten Andreas Mast (CDU) vielen Bürgern von Windeck ungerechtfertigter Weise beim Kanalbau Unsummen aus der Tasche gezogen hat. Und das ist hier noch ganz freundlich formuliert! Man könnte auch sagen, die Gemeinde hat Teile ihre Bürger eiskalt abgezockt.

      Interessanterweise genießt die Mehrzahl der Ratsherren- und Frauen beim Regenwasserkanal bis heute eine ausgesprochen „kostengünstige“ Behandlung (Quelle: http://www.windeck-kanal-info.de/achtung.html).

      • [KOMMENTAR GELÖSCHT – Unserer Meinung nach wurde hier das Recht auf freie Meinungsäußerung klar überschritten! Wir appellieren noch mal an alle Leser und Kommentatoren bitte sachlich zu bleiben und niemanden zu beleidigen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen Kommentare zu zensieren oder von vorn herein gar nicht freizugeben! Eure Windeck24 Redaktion]

  6. Hallo Frank,

    nein, das sollen sie nicht.

    Sie sollten allerding darauf achten, dass die mit solchen Wasserzählern gemessenen Verbrauchsmengen nicht in die Gebührenkalkulation einfließen oder zur Gebührenerhebung verwendet werden. Denn beides ist nach dem Grundsatz, dass es kein Recht im Unrecht geben kann nicht zulässig.
    Da der Sachverhalt mit den nichtgeeichten Wasserzählern bekannt war, wurden die Gebührenbescheide im Wissen ihrer Rechtswidrigkeit erlassen. Da sollten zumindest bei den Juristen im Gemeinderat alle Alarmglocken läuten. Denn solche Verwaltungsakte verstoßen gem. § 125 (2) Ziffer 4 der Abgabenordnung gegen die guten Sitten und wären demnach allesamt nichtig. Was dies bedeutet, sollten die Juristen ebenfalls wissen

    Gruß
    Bernd Andree

  7. Hallo Herr “Fawkes”,
    man kann sicherlich eine eigene Meinung zu bestimmten Themen haben. Aber Ihre Aussage: [Zitat durch Windeck24 entfernt] kann man so nicht unkommentiert stehen lassen. Ich wundere mich sehr darüber, dass der Verantwortliche von Windeck24 einen solchen Kommentar zugelassen hat. Sie schreiben wahrscheinlich nicht mit Ihrem richtigen Namen. Kriminell bedeutet, dass eine strafbare Handlung vorliegt und hierfür müsste sicherlich der Beweis angetreten werden.Liegt der vor? Als Ratsvertreter würde ich mir eine derartige Zuweisung einer kriminellen Handlung nicht gefallen lassen und entsprechend reagieren. Auf die Reaktion der Betroffenen bin ich gespannt!
    Grüße

    • Sehr geehrter Herr Linnartz,

      es wundert mich nicht, wie dünnhäutig hier auf einzelne Kommentare reagiert wird. Die Gründe sind ja auch genannt worden. Jedoch die Meinungsfreiheit einzuschränken, damit Missstände nicht aufgedeckt werden, ist einer Demokratie unwürdig. Dies sollten Personen die als Beamte einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben insbesondere wissen.

      Zur Kritik an behördlichen Maßnahmen, hier ein Auzug aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013 – 1 BvR 444/13; 1 BvR 527/13:

      BVerfG: Scharfe Kritik an behördlichen Maßnahmen gehört zum Kernbereich der
      Meinungsfreiheit

      Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf zu kritisieren, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit und ist bei der Abwägung, die im Rahmen der §§ 185, 193 StGB vorzunehmen ist, besonders zu berücksichtigen. Insbesondere darf auch polemisch zugespitzt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 24.07.2013 bekräftigt und die strafrechtliche Verurteilung
      von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation aufgehoben, die ein Rechtsamt in einem «Denkzettel für
      strukturellen und systeminternen Rassismus» harsch kritisiert hatte (Az.: 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13)…..

      Mit freundlichen Grüßen
      Bernd Andree

  8. Lieber Guy Fawkes,

    ich gehe nur kurz darauf ein, dass es nicht heißt, dass solche Behauptungen gebilligt und den Tatsachen entsprechen würden: Das was Sie behaupten ist Unsinn! Sie wissen sicher, dass es genau deswegen vor Jahren Gerichtsverfahren mit entsprechenden Urteilen gab, diese Behauptungen nicht weiter aufstellen zu dürfen. Unter anderem gab es ein solches Verfahren durch unseren damaligen Bürgermeister Funke und andere Vertreter. Sie sollten das jetzt daher unterlassen.

    Gruß,

    Frank Steiniger

  9. Hallo Frank,

    der Kommentar wurde auf meinen Hinweis entfernt. Der ging ja wohl erheblich über die Meinungsfreiheit hinweg. Gut, dass der Verantwortliche hier entsprechend reagiert hat. Er sollte alle, die ihren Namen nicht nennen, aus diesem Forum entfernen. Sonst kann ja hier jeder schreiben, was er will und das ist m.E. nicht mehr hinzunehmen.

    Grüße
    Heinz

    • Lieber Herr Linnartz,

      es ehrt Sie, dass Sie immer mit Ihrem richtigen Namen offen und ehrlich Ihre Meinung vertreten. Das kann und will aber aus verschiedenen, persönlichen Gründen nicht jeder, und das sollte auch respektiert werden, so lange nicht Diffamierungen, Beleidigungen, Unwahrheiten, Hass und Hetze verbreitet werden. Hier ist dann auch die Redaktion gefragt. Die Angst z.B. vor Repressalien darf nicht dazu führen, dass eine freie Meinungsäußerung unterbleibt. Wo die Angstschwelle liegt, muss jeder für sich alleine entscheiden. Natürlich darf die Anonymität aber auch nicht als Freibrief missbraucht werden, andere zu verletzen oder Schaden zuzufügen. Dem Herausgeber ist die eMail-Adresse zumindest bekannt, so dass bei einem berechtigten Strafverfolgungsinteresse die ermittelnden Behörden Zugriff erhalten können und müssen – das wäre zur Abschreckung vielleicht einen Hinweis unterhalb der Kommentarfunktion wert. Ansonsten hat der BGH klargestellt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch anonym geschützt sein muss – und das ist auch gut so, auch wenn es für Sie schwer hinzunehmen ist.

      In diesem Sinne: mit anonymen, aber freundichen Grüßen

      OpaMitHut

  10. Hallo Frank,

    es ehrt Dich, wie Du in deinem letzten Kommentar deine Betroffenheit, nun auch öffentlich, zum Ausdruck bringst.

    Respekt!

    Gruß
    Bernd Andree

  11. Das Jahr 2018 hat gerade begonnen, und da wir haben sie schon wieder: unsere jährliche Debatte über anonyme Beiträge.
    Die Windeck24-Plattform ist zu jeder Zeit und von überall erreichbar. Ich halte sie für eine moderne Errungenschaft der Verbreitung von Informationen und Meinungen in unserem Windecker Ländchen. Wie “OpaMitHut” schon ausführt, dürfen natürlich keine rechtswidrigen Äußerungen wie unzulässige Schmähkritik, falsche Tatsachenbehauptungen, reine Schmähkritik oder gar -wie kürzlich passiert- Äußerungen “Alle Ratsmitglieder sind Kriminelle” verbreitet werden. In Bezug auf Windeck24 kann ich verschiedene persönliche Gründe oder Angst vor Repressalien als Begründung für Anonymität nicht nachvollziehen. Wer soll denn wen mit Repressalien überziehen? Die Anonymen sind für mich eher bequem, feige und haben Angst, sich zu disqualifizieren. In den Printmedien erscheinen schließlich Meinungen und Leserbriefe auch mit Klarnamen.
    Ich schließe mich der schon öfters vertretenen Meinungen an, mit seinem tatsächlichen Vor- und Zunamen zu agieren. Leider darf die Redaktion aus rechtlichen Gründen anonyme Beiträge nicht löschen.
    Also, ihr Anonymen “Gebührenzahler, A.B., Einheimlicher, Windecker Bürger, wowedv, OpaMitHut, Windecker65” und andere: Visier auf, Rückgrat zeigen und offen zu seinen Äußerungen stehen.

    • „Alle Ratsmitglieder sind Kriminelle“
      „Die Anonymen sind für mich eher bequem, feige und haben Angst, sich zu disqualifizieren.“

      Beide Sätze sind ebenso falsch wie pauschalisierend und herabwürdigend – wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Ob da ein Namen hintersteht oder nicht, macht letztlich keinen Unterschied. Ist die Aussage strafwürdig, kann dies zur Anzeige gebracht werden und dann wird der Urheber verfolgt, wenn der Staatsanwalt dies auch so sieht. Mit den einschlägigen technischen Mitteln kann ein anonymer Urheber dann ermittelt werden.

      Anonymität ist keine Charakterschwäche, sondern ein legitimer Eigenschutz für alle, die für sich auf Grund ihrer Meinungsäußerung Nachteile befürchten. Ob das so ist, kann nur jeder für sich entscheiden. Die Alternative ist Selbstzensur. Es ist in hohem Maße naiv, zu glauben, dass in unserer Gesellschaft niemand etwas zu befürchten hat, der den Mund aufmacht. Herabwürdigung (siehe oben), Mobbing, Unterdrückung und Gewaltandrohung sind alltägliche Folgen. Nicht jeder hält das aus und kann damit umgehen. Meinungsfreiheit ist aber nicht allein den „Starken“ vorbehalten.

      Das Problem ist nicht die Anonymität, sondern der Umgang miteinander. Es gibt in diesen Zeiten auch genug Beispiele für unverhohlen Hass.

      Der Gesetzgeber hat dies erkannt und entsprechend bewertet:

      OLG Hamm
      Beschluss vom 03.08.2011
      I-3 U 196/10
      Recht auf Anonymität im Internet

      Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch das Recht umfasst, seine Meinung im Internet ggf. anonym zu äußern.

      Aus den Entscheidungsgründen:
      “Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).”

      • Ob Print oder Internet ist völlig egal, die Redaktion bestimmt die Spielregeln. Es gibt weder ein generelles Verbot anonymer Leserbriefe in Printmedien noch ein Pflicht zur Veröffentlichung anonymer oder kritischer Beiträge in Internetforen und Blogs. Zensur spricht aber eben nicht für den Herausgeber/Betreiber, das Verhindern/Löschen illegaler Beiträge schon.

        • Wir beide und die anderen Kommentatoren sind uns ja im Hinblick auf eine möglichst hohe Qualität der Beiträge einig.
          Meine Äußerungen zur Anonymität zielten nicht auf das globale Netz, sondern ausschließlich auf Windeck24.
          Etliche der Protagonisten in Windeck24 sind der Öffentlichkeit bekannt, viele kennen sich persönlich. Mein Anliegen ist, dass wir in unser lokalen Plattform eine qualitatisch hochwertige, persönliche und durchaus kritische Diskussions- und Informationskultur erreichen. Damit ist das Thema für mich auch durch.
          Genauso wie H. Schmitt möchte ich mich dem letzten Kommentar von Heinz Linnartz anschließen.

          • Ich war etwas ungeschickt. Sorry!
            Mein Beitrag von soeben “Wir beide und die anderen Kommentatoren…” richtet sich an OpaMitHut.
            Der Beitrag “Ich habe mich soeben abschließend zu dem Thema geäußert…” an wowedv.

      • Ich habe mich soeben abschließend zu dem Thema geäußert.
        Da wir beide uns ja kennen, sollten wir den Gedankenaustausch in Kürze einmal persönlich bei einem Gläschen Wein fortsetzen.

  12. Also mich interessieren eigentlich alle Meinungen, auch von Schreibern ohne Klarnamen. Was ich wichtiger fände, wäre, wenn hier jemand Behauptungen macht, diese auch zu belegen. Ein Klarname allein sagt ja nichts darüber, ob das Geschriebene richtig ist.

    • Werter Herr H.Schmitt,

      Sie schreiben, „Was ich wichtiger fände, wäre, wenn hier jemand Behauptungen macht, diese auch zu belegen. Ein Klarname allein sagt ja nichts darüber, ob das Geschriebene richtig ist.“

      Ich teile Ihre Ansicht. Schauen wir doch einmal genauer hin:

      Wenn Herr Steiniger hier schreibt: „…Sie wissen sicher, dass es genau deswegen vor Jahren Gerichtsverfahren mit entsprechenden Urteilen gab, diese Behauptungen nicht weiter aufstellen zu dürfen. Unter anderem gab es ein solches Verfahren durch unseren damaligen Bürgermeister Funke und andere Vertreter….“, stellt sich die Frage, ob man ihm für dieses Thema Glauben schenken darf.

      Auf der heute einsehbaren Homepage von Bernd Andree sind die Originaldokumente (Urteile, Vergleiche, von der Gemeindeverwaltung zunächst zurückgehaltene Unterlagen und Bescheide etc. pp., für alle Interessierten einsehbar:
      http://www.windeck-kanal-info.de/

      Es gibt anders als Herr Steiniger ausführt, einen Vergleich und kein Urteil, was die Darstellung der Windecker Tatsachen untersagt. Auch wenn dies es vielen Mandatsträgern und Verwaltungsbeschäftigten nicht passt.

      Wenn es Herr Steiniger nicht gelingt andere Quellen darzulegen, ist es einmal mehr eine Halbwahrheit, die die Bürger auch als solche erkennen. Und einmal mehr eine Bestätigung dafür, dass die Bürger mit der Schenkung ihres Vertrauens an die Politiker besonders in Windeck vorsichtig sein sollten.

      Und es stellt sich die Frage, warum sich auch weiterhin „die Mandats- und Amtsträger der Gemeinde Windeck … nicht mit Gebühren an den Kosten für die Regenwasserkanalisation (beteiligen).“

      Warum findet in Windeck offensichtlich das Recht auf gleiche Behandlung nicht vollständig Anwendung? Findet das volkstümlich so genannte „Windecker Landrecht“ noch Anwendung, wie der Leserbrief von Peter Inden ahnen lässt.

      Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 I GG verpflichtet die öffentliche Gewalt, tatbestandlich vergleichbare Fälle auf der Rechtsfolgenseite gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ oder: „wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln“ (Bundesverfassungsgericht). Die speziellen Gleichheitssätze legen fest, in welchen Fällen wesensgemäß Verschiedenes dennoch rechtlich gleich zu behandeln ist, z. B. die Gleichheitssätze in Art. 3 GG. (zitiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz)

      Und zu dem von Herr Steiniger erwähnten damaligen Bürgermeister Funke, erinnere ich mich was das Thema Vertrauen schenken – hier durch eine Wahlentscheidung – auch eher so: BM Funke hat im Juli 2012 ein für ihn finanziell attraktives Angebot aus der Wirtschaft angenommen, anstatt das ihm von der Mehrheit der Windecker Wähler und zwar durch eine Direktwahl seiner Person anvertraute Amt bis 2015 auszuüben. Es handelt sich immerhin um das höchst Amt der Gemeinde, das des höchsten Verwaltungsbeamten und Repräsentanten von Windeck.

      Lt. Pressedarstellung ist er in die Position des Vorstands der international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens ETL „European Tax and Law“ gewechselt. Die ETL-Gruppe ist eine international operierende Unternehmensgruppe mit den Schwerpunkten Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Bundesweit ist sie Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört mit einem Umsatz von über 790 Mio. Euro (2016) zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland.

      Dies ist für den Ex-BM Funke halt attraktiver gewesen, als im trüben Rosbacher Rathaus zu werkeln und so ist er dem Angebot in Windeck bekannten Franz-Josef Wernze, dem Gründer von ETL gefolgt.

      Und so komme auf den Leserbrief des Peter Inden zurück: „…Man kennt sich halt und eine Hand wäscht möglicherweise die andere. In 2018 könnte sich das zum Wohle aller Bürger ändern. Die Hoffnung stirbt zuletzt.“

  13. Hallo Gebührenzahler,

    das ganze “Geschreibe” bringt uns ja hier nicht weiter. Nur Ihr Satz:Und es stellt sich die Frage, warum sich auch weiterhin „die Mandats- und Amtsträger der Gemeinde Windeck … nicht mit Gebühren an den Kosten für die Regenwasserkanalisation (beteiligen).“ lässt mich natürlich nicht in Ruhe, ebenso wie der Vorwurf an die Ratsmitglieder bezüglich krimineller Handlungen. Wenn der Satz zutrifft, wären ja Mandats- und Amtsträger der Gemeinde Windeck von den Kosten für die Regenwasserkanalisation befreit. Dies kann ich einfach nicht glauben und hierfür sollte wirklich der Beweis angetreten werden. Ich habe ja eigentlich hiermit nichts zu tun. Da aber alle Bürger für die Inanspruchnahme der Kanalisation zahlen müssen und die Kosten über den Gebührenhaushalt abgewickelt werden, bin ich als Hauseigentümer und Gebührenzahler wie alle Bürger doch betroffen. Da ja sicherlich viele Mandatsträger hier mitlesen, erwarte ich auf Ihren Vorwurf eine Klarstellung. So ein Vorwurf kann hier nicht stehen bleiben und muss entkräftet werden. Dies verlange ich sowohl von den Mandatsträgern als auch von den Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung. Wenn Ihr Vorwurf nicht stimmt, dann hätten Sie – wenn ich Ratsmitglied wäre – ein Problem! Dies gilt ebenso wie der bereits gelöschte Beitrag bezüglich krimineller Handlungen an anderer Stelle. Etwas in den Raum stellen ist die eine Seite der Medaille, den Beweis hierfür anzutreten ist die andere Seite. Ich hoffe, dass sich hier nun noch etwas bewegt! Es wird sicherlich noch interessant!

    • Werter Herr Linnartz,

      da haben wir ja entscheidende Gemeinsamkeiten!

      Denn das Thema, dass aufgrund der oben genannten Quelle „ja Mandats- und Amtsträger der Gemeinde Windeck von den Kosten für die Regenwasserkanalisation befreit“ seien,

      kann auch ich einfach nicht glauben mich und lässt mich ebenfalls (seit langem) nicht in Ruhe! Und betroffen sind wir alle, die wir hier leben!

      Ich beziehe mich, wie Sie oben schon lesen konnten, auf diese Quelle

      http://www.windeck-kanal-info.de/achtung.html

      und der schenke ich aufgrund jahrzehntelanger und verwaltungsrechtlich mannigfaltiger Erfahrungen mit der Gemeindeverwaltung eher Glauben als Äußerungen von dieser.

      Auch wenn es mühevoll gewesen ist, ich habe mich durch alle Dokumente der Homepage http://www.windeck-kanal-info.de durchgearbeitet und es hat mich beeindruckt. Da dort auch zahlreiche Originaldokumente eingestellt sind, halte ich die dort getroffenen Aussagen für durchaus glaubhaft.

      Meine Empfehlung, schauen Sie selbst dort nach und suchen Sie den Kontakt mit dem Homepagebetreiber

      http://www.windeck-kanal-info.de/impressum.html.

      Es wird sicher ein interessantes Gespräch!

  14. Nein, lieber Gebührenzahler,

    das kann einfach nicht sein und ich warte darauf, dass nun endlich die angesprochenen Verantwortlichen reagieren! Ich gehe davon aus, dass durch die Verwaltung die Gebührenbescheide an die Grundstückseigentümer (zu denen ja die hier angesprochenen Mandatsträger gehören) Anfang des jeweiligen Jahres versandt werden und die Gebühren oder Abgaben auch bezahlt werden. Sollte der Vorwurf zutreffen, wären ja zunächst die Fehler in der Verwaltung und nicht bei den Mandatsträgern zu suchen, d.h. jedoch nicht, dass sie dann nicht in der Veranwortung wären. Es bleibt interessant!

    Herzliche Grüße

  15. Zur Info:

    Auf der Betriebsausschusssitzung am 14.02.2012 wurden ein Antrag nach § 24 GO hinsichtlich der Ungleichbehandlung bei der Niederschlagswasserbeseitigung beraten. Der Antrag selbst wurde nicht öffentlich gemacht. Statt dessen waren schon die von der Gemeinde bestellten Rechtsanwälte zugegen.

    Hinzuzufügen möchte ich, dass auch mein Grundstück, nach fast 10jährigem Rechtstreit mit der Gemeinde, vom Anschluss an die Regenwasserkanalisation befreit wurde. Allerdings ist der einmalige Anschlussbeitrag bezahlt aber nicht erstattet worden.
    Zurzeit sind Gerichtsverfahren beim VG Köln anhängig in welchem geprüft werden soll, ob die Gemeinde Windeck in der Ortslage Lüttershausen tatsächlich eine gewidmete (und darauf kommt es an) Niederschlagswasserkanalisation betreibt, oder die satzungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 58 Abs. 4 FlurbG fehlen. Wäre dies der Fall, dann wären Anschluss- und Benutzungszwang, Anschlussbeiträge und Gebühren ohnehin nicht rechtens.

    Zu diesem Thema hat sich der Haupt- und Finanzausschuss auf seiner Sitzung vom 06.11.2017 beschäftigt,oder eher nicht.

    Gruß
    Bernd Andree

  16. Lieber Herr Andree,
    wir wollen hier nicht das Problem Niederschlagswasserbeseitigung weiter diskutieren. Da gibt es die gesetzlichen Bestimmungen, entweder liegen die Voraussetzungen zur Heranziehung vor oder auch nicht. Das ist Ihr Fall und der wird, so Ihre Aussagen in einem laufenden Verfahren vor dem Gericht geklärt.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Ich möchte auch hier nicht auf das von Ihnen beschriebene Verfahren – von der Zahlung befreit, jedoch keine Erstattung des einmaligen Anschlussbeitrages – eingehen, hier müsste ich tiefer einsteigen und mich vielleicht einmal mit Ihnen unterhalten. Wahrscheinlich ist es so, dass Sie kein Regenwasser abführen und es auf Ihrem Grundstück ableiten, aber nach den Bestimmungen der Satzung zur Zahlung des einmaligen Anschlussbeitrages verpflichtet sind. Wie gesagt, kann so nicht beurteilt werden.
    Mir geht es um etwas anderes:
    U.a. werden Behauptungen aufgestellt, dass Mandatsträger gewisse Gebühren nicht bezahlen müssen und das ist das Thema. Und hier erwarte ich eine Klarstellung der “Beschuldigten” und auch der Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung! Das wäre ja eine Belastung für den Gebührenhaushalt und würde auch mich als Gebührenzahler betreffen und nur das ist für mich relevant.
    Herzliche Grüße auf die Herchener Höhe

    • Sehr geehrter Herr Linnartz,

      es sollte zwar so sein, dass sich der genannte Personenkreis , schon allein aus moralischen Gründen an den Kosten der Regenwasserkanäle beteiligt die er selbst hat bauen lassen. Was deren Anschlussbeiträge betrifft, sind diese bereits verjährt. Und Gebühren fallen schon nicht an wenn die Grundstücke nicht angeschlossen sind.
      Es ist aber tatsächlich so, dass der Rat wohl mal festgelegt hat, dass in großzügiger Weise vom Instrument der Freistellung vom Anschlusszwang Gebrauch gemacht werden soll. Unter diese Regelung fallen dann natürlich auch die Grundstücke des genannten Personenkreises. Die Eigentümer wären damit, zwar nicht moralisch, rehabilitiert. Siehe http://www.windeck-kanal-info.de/achtung.html “Rechtfertigung der Gemeinde….”
      Das Verwerfliche liegt doch darin, zuerst Millionen von Euro in den Bau von Regenwasserkanäle zu investieren um anschließend die Grundstück vom Anschluss freizustellen. Die Bauherren gestehen sich doch damit selber ein, dass die Kanäle nicht nötigt waren.
      Für Sie als betroffener Gebührenzahler ist das besonders schmerzlich, denn Ihnen fällt es zu die überflüssigen Kanäle zu refinanzieren. Ob dies mit dem Grundsatz der Erforderlichkeit in Einklang steht, ist eine andere Frage.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bernd Andree

    • Sehr geehrter Herr Linnartz,

      „Das wäre ja eine Belastung für den Gebührenhaushalt und würde auch mich als Gebührenzahler betreffen und nur das ist für mich relevant.“

      Mit Verlaub, ich halte dies zu für zu klein gesprungen. Peter Inden schreibt : „Möglicherweise verschwimmen hier, aufgrund des langjährigen miteinander über Generationen hinweg, auch die Zuständigkeiten und es werden auch fragwürdige Entscheidungen getroffen.“ Und genau dies ist an einem ganz kleinen Beispiel hier zur Sprache gekommen. Und es gibt in Windeck eine wahrlich gruselige, lange Geschichte schlechten Verwaltungshandelns, „fragwürdiger Entscheidungen“. Und daher geht es hier um Grundsätzliches!

      Ein konkretes Beispiel unserer Familie: So haben wir stets Regenwassereinleitungsgebührenbescheide erhalten (unser Haus aus den 50er Jahren liegt direkt an einem Straßenseitengraben und das Regenwasser ist dort eingeleitet worden). Dann ist ca. 15 Jahre später ein Regenwasserkanal gebaut worden und wir haben in Treu und Glauben an die Richtigkeit der von der Windecker Verwaltung ausgestellten Bescheide den Anschlussbeitrag für den neuen Regenwasserkanal bezahlt (insgesamt knapp 8.000€ für mehrere Grundstücke). Erst Jahre später hat sich herausgestellt, dass dieser Bescheid falsch gewesen ist, dass wir den Anschlussbeitrag nicht hätten zahlen müssen. Unser Anspruch auf Rückerstattung (Festsetzungsverjährung) ist nun aber verjährt gewesen. Auf http://www.windeck-kanal-info.de/gerichtsverfahren.html werden genau solche Fälle dargestellt. Die klagenden Nachbarn hatten sich durchgesetzt.

      Noch einmal: Wir sind gutgläubig gewesen und sind den fehlerhaften Bescheiden aufgesessen. Und jetzt glauben wir der Post aus Rosbach gar nichts mehr!

      Es geht ja noch weiter und da hilft „Oma Luise“: Es sind, wenn ich
      https://www.express.de/bonn/widerspruch-mit-erfolg–oma-luise–81–zwingt-gemeinde-in-die-knie-3539458
      richtig verstehe, offensichtlich viele oder gar alle (?) Regenwasser-Gebührenbescheide über viele Jahre hinweg für Grundstückseigentümer in Windeck rechtsfehlerhaft gewesen. Nur „Oma Luise“ hat sich hartnäckig durchgesetzt und daher hat ihr die Gemeinde allein für die falschen Regenwasserbescheide fast 6.000€ erstattet.

      und http://www.windeck-kanal-info.de/kostenlos.html

      Das hätten wir doch A L L E machen sollen.

      Vielen Dank Herr Andree für Ihre Mühe und Ihr Engagement. Weiter So!!!

      So sieht es hier in Windeck aus.

      Daher Herr Linnartz – Willkommen in Windeck!

  17. Lieber Herr Andree,

    vielleicht bin ich nicht intelligent genug, um das zu verstehen, was hier mit den beschriebenen Regenwasserkanälen abgeht. Man unterscheidet eine Mischkanalisation, in der sowohl Schmutz- als auch Regenwasser eingeleitet werden und man kennt das Trennsystem, also separate Leitungen für die Aufnahme von Schmutz- und Regenwasser. Und für die Gebührenerhebung gibt es dann die hierfür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen – hier: Gebühren- und Beitragssatzungen der jeweiligen Kommunen. Und nur hiernach hat sich alles zu richten. Wenn nun in einem Ort – wahrscheinlich wie hier von Ihnen angedeutet – eine Regenwasserleitung verlegt wird und von den Grundstückseigentümern das Regenwasser hier verbracht wird, sind die Gebühren fällig, das gilt natürlich für die Zahlung der laufenden Gebühren, als auch für den einmaligen Anschlussbeitrag. Wahrscheinlich hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, gewisse Ausnahmen zuzulassen, z.B. wenn das Regenwasser – wie beschrieben – auf dem eigenen Grundstück abgeschlagen wird, also hier versickert. Das ist technisch einwandfrei möglich über sogenannte Rigolen usw. Aber was ist eigentlich in dem von Ihnen beschriebenen Fall passiert? Wo, in welchem Ort und welche Mandatsträger wurden befreit? Wurden sie befreit, weil sie sich evtl. des Systems der Rigole bedient haben, wäre es ja korrekt oder? Und wieso schreiben Sie, dass evtl. Anschlussbeiträge verjährt sind? Das wäre ja wieder ein Fehlverhalten der Verwaltung, da sie nach dem Bau der Anlage eine korrekte Abrechnung nicht vorgenommen hätte. Also Fragen, Fragen und nochmals Fragen, die uns aber hier nicht weiterbringen und nicht zur Entkräftung des Vorwurfes des Vorteilsnahme der Mandatsträger beitragen. Das verstehe wer will, ich leider nicht!
    Freundliche Grüße
    Heinz Linnartz

  18. Liebe Windeckerin,
    erst einmal herzlichen Dank für den Willkommensgruß in Windeck.Auch Ihr Beitrag zeigt ja sehr deutlich auf, dass hier offensichtlich ein Fehler bei der Verwaltung lag. Leider gibt es gesetzliche Bestimmungen, die aufzeigen, was bei einem fehlerhaften Verwaltungsakt alles möglich ist. So gibt es zum Beispiel das Instrument des Widerspruchs und der Klage, welches wahrscheinlich Oma Luise gespielt hat.Sie haben Recht, dass man zunächst gutgläubig reagiert und sich auf das Verwaltungshandeln verlässt.Aber hier war die Reaktion jedoch offensichtlich falsch. Wie gesagt, ich kenne die Fälle, die sich mit der Regenwasserkanalisition und den Anschlüssen befassen nicht und kann mir daher kein weiteres Urteil erlauben. Dennoch kann man doch nicht die Vorwürfe, die hier gemacht werden, einfach zu unkommentiert stehen lassen. Es wird ja alles so dargestellt, als wären wir in Windeck einer Verwaltung und einem Rat ausgesetzt, die jegliches Handeln nach Recht und Gesetz vermissen lassen, wie z.B. geschrieben wird, “eine Hand wäscht die andere.” Nein, nein, so kann es bestimmt nicht sein und ich erwarte, dass die Mandatsträger und auch die Verantwortlichen der Verwaltung Stellung beziehen. Ich würde mir als Verwaltungschef derartige Unterstellungen nicht gefallen lassen. Ich habe im Endeffekt mit der ganzen Sache wenig zu tun, aber als ehemaliger Mitarbeiter einer Verwaltung bin ich sehr traurig, dass solche Sätze fallen. Das war ich während meiner aktiven Dienstzeit nicht gewohnt!
    Herzliche Grüße von einem alten Windecker

  19. Hallo zusammen,

    ich habe lange überlegt, diese Diskussion weiter zu begleiten. Ich habe mich aber zu den Vorwürfen zu Wort gemeldet und will das jetzt auch mit einem kurzen Kommentar beenden:
    Meint wirklich jemand, dass in einem Rechtsstaat ein Rat seine Mitglieder, die durch turnusmäßige Wahlen ja auch neu eintreten und ausscheiden, einfach so von Pflichtbeiträgen, Gebühren, etc. befreien kann, ohne das eine Aufsichtsbehörde einschreiten würde? In einem Land, wo vor einigen Jahren nur der Anschein einer Begünstigung dazu führte, dass ein Bundespräsident seinen Hut nehmen musste? Wer das meint, kann sich ja jetzt ruhig auf dieser Plattform weiter dazu austauschen.

    Gruß,

    Frank Steiniger

  20. Hallo Frank,

    danke für die Antwort, auf die ich gewartet habe. Du hast es auf den Punkt gebracht und nur so kann es sein und damit sollte das Thema hier beendet sein oder einer, der meint, es würde wirklich rechtswidrig gehandelt, sollte Anzeige erstatten. Dann verbleibt es nicht bei haltlosen Vorwürfen, sondern dann müssen Ross und Reiter genannt werden. Und ich glaube wirklich nicht, dass das erfolgt und damit wäre die Angelegenheit erledigt!

    Die besten Grüße

    • Zu den Kommentaren der Herren Steiniger und Linnartz

      Ihre letzten Beiträge erinnern mich an Christian Morgenstern: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.” aus: Die unmögliche Tatsache. Alle Galgenlieder.

      Ich denke schon, dass die verschiedenen Gerichte mehrfach zugunsten des klagenden Bürgers Recht gesprochen haben, obwohl sich die Gemeinde um den Bürger abzuwehren, der Edel-Kanzlei Lenz und Johlen bedient und die aufgrund ihrer hohen Vergütungen (die wir ja auch noch über die Gebührenbescheide mittragen) in bester Rheinlage im Villenviertel Köln-Bayenthal residiert.

      Ich halte mittlerweile eine Vielzahl von Mandatsträgern und auch Teile der Gemeindeverwaltung für wenig glaubwürdig. Das ist wie schon beschrieben, vermutlich nur die Spitze des Windecker Eisberges.

      Es wäre doch interessant, wenn zur Förderung der Aufrichtigkeit bei den nächsten Kommunalwahlen die Bewerber für ein Mandat eine Kopie ihres Anschlussbeitrages und / oder ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Verrieselung dem Wähler vorlegen würden.

      Die WTE hat seit ihrer Tätigkeit in Windeck diese Freistellungen den von ihrem Regenwasserkanalbau betroffenen Bürgern massiv erschwert oder i. d. R. verunmöglicht. Dagegen hat selbst die Kanzlei Lenz und Johlen gegenüber dem Verwaltungsgericht in den hier diskutierten Fällen einräumen müssen: „Von der Befreiung … hat die Beklagte (Gemeinde) in einer durchaus großzügigen Weise Gebrauch gemacht.“ http://www.windeck-kanal-info.de/schrfts%20luj..pdf

      Es mag zwar formal kein Rechtsbruch sein, es ist aber niemals eine Gleichbehandlung aller Bürger! Manche haben deshalb Haus und Hof durch die von der Gemeinde betriebenen Zwangsversteigerungen verloren!

      Und das können Sie, die Herren Steiniger und Linnartz wenden und drehen wie Sie wollen.

      Und so wird es hier vermutlich auch in Zukunft bleiben.

      • Hallo liebe Windeckerin,

        es ist tatsächlich nur die Spitze des Eisberges. Und es trifft auch zu, dass viele, jedenfalls nach meiner Überzeugung, zu Unrecht Haus und Hof verloren haben.
        Dies hängt damit zusammen, dass die Gemeinde Windeck die WTEB als Betreiber der Abwasserbeseitigung verpflichtet hat. Die WTEB ist ein privatrechtliches Tochterunternehmen der in Österreich ansässigen EVN Group. Als privates Unternehmen ist es Aufgabe der WTEB Überschüsse zu erwirtschaften und zu optimieren. Dies ist natürlich auch in Windeck so. Jeder Steuerberater kann dies bestätigen. Diese Überschüsse sind die Gewinnmarchen der WTEB und werden auf die Gebühren für die Abwasserbeseitigung aufgeschlagen bzw. sind ein Teil davon.

        Dies ist allerdings nicht zulässig.

        Wer`s nicht glaubt, kann sich mal das Urteil des VG Düsseldorf vom 5. Februar (Az.: 5 K 2034/13) zu Gemüte führen,
        oder unter

        http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/schlappe-fuer-stadt-krefeld-42000-bescheide-fehlerhaft-aid-1.4101217

        nachlesen.

        Daher auch die Forderung des VG Köln an die Gemeinde den Betreibervertrag vorzulegen. Hierzu war die Gemeinde Windeck nicht bereit.

        Spätestens seit Veröffentlichung des Artikels im Bonner EXPRESS über “Oma Luise” ist auch der Gemeinderat darüber informiert, dass die Gebührenbescheide über die Abwasserbeseitigung rechtswidrig sind.
        In Kenntnis dieser Rechtwidrigkeit hat dennoch der Rat alle Jahre wieder der Verwaltung den Auftrag erteil, über die Abwassergebührenbescheide die Gewinnmarchen der WTEB einzuziehen. Frei nach der Devise: Wir erlassen rechtswidrige Bescheide in der Hoffnung, dass diese nicht angefochten werden, um sie anschließend zu vollstrecken.

        Über diese Geld der Windecker Gebührenzahler konnten sich dann die Aktionären der EVN Group erfreuen.

        Diejenigen Bürger, welche Haus und Hof verloren haben, haben Ihr Eigentum wohl auf Grund rechtswidriger Bescheide verloren. Und die Verantwortlichen aus Rat und Verwaltung wussten davon.

        Und wie es aussieht geht es auch im neuen Jahr, wie von Herrn Inden beschrieben, munter weiter.

        Viele Grüße

        Bernd Andree

  21. Liebe Diskussionsrunde,

    im Juni letzten Jahres haben alle Ratsmitglieder Kopien von Anfragen des Verwaltungsgerichtes in Köln aus dem Jahr 2013 an die Gemeinde Windeck erhalten. Diese Anfragen hatten damals dazu geführt, dass die Gebührenbescheide, wie die von Oma Luise, zurückgenommen wurden.

    Das Gericht hatte um Vorlage der Gebührenkalkulation für die Jahre 2008 bis 2012 und um Stellungname u.a. zu folgenden Fragen gebeten:

    1. In welchem vertraglichen Verhältnis stand die Beklagte zur WTEB zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses im Dezember 2011? Ggf. wird um Vorlage des damals gültigen Vertrages gebeten.

    2. In welcher Form ist die streitige Summe in Höhe von 108.810,03 Euro (Ziffer 1.) in die Kalkulation eingegangen?

    3. In welcher Form sind die behaupteten Kanalerrichtungskosten (5,5 Mio. Euro seit 2002) im Wege der Abschreibung in die Kalkulation eingegangen?

    Leider ist mir nicht bekannt, ob der Rat dergestalt auf die Verwaltung hingewirkt hat, dass diese Fragen ausgeräumt und nicht ein weiteres Mal zum Stolperstein für die Gemeinde werden. Wenn doch, hätten beide ein Problem.

    Gruß
    Bernd Andree

  22. Hatte nicht auch die kurze Amtszeit eines Gemeindedirektors im letzten Jahrhundert ein „Geschmäckle“. Da war doch was, die Kanalanschlussbeiträge vielleicht? Und wurde nicht seinerzeit der dies nicht verantwortende Beamte des gehobenen Dienstes zur Bezirksregierung abgeschoben? Ja, so war es doch und niemand erinnert sich?

    • Herr Wowedv,

      der Fall, den Sie hier anreißen, liegt ja fast 30 Jahre zurück und sollte nun mit Rücksicht auf die schwere Erkrankung der von Ihnen beschriebenen Person nicht weiter vertieft werden. Die Person und ein weiterer Spitzenbeamter mussten damals den Hut nehmen und damit war das Thema beendet.Die Entlassung aus dem Dienst zeigt ja mehr als deutlich, dass man im Rathaus nicht machen kann, was man will. Hier ist schon die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gefordert. Und der Beamte, der damals den Fall bearbeiten musste, wurde nicht abgeschoben. Aus freien Stücken ist er in ein Ministerium nach Bonn gewechselt. Ich wurde damals von ihm als Vertrauensperson beim Ministerium benannt und von daher ist mir alles mehr als bekannt. Aber bitte, wir sollten das hier wirklich nicht mehr vertiefen. Es gibt andere Probleme in Windeck, die Ende 2018 beendet werden müssen.

      Mit freundlichen Grüßen

  23. Auch hier drängt sich wieder der Eindruck auf, dass man keine transparenten Informationen bekommt. Herr Steiniger ist ja fast der einzige seitens der Politik, der hier den Mut hat, sich zu äußern. Doch auch seine Aussage hier ist sehr allgemein gefasst und appelliert an „Treu und Glauben“. Konkrete Informationen, bzw. Widerlegungen, fehlen jedoch. Halt wie überall.

  24. Hallo Herr Schmitt,

    dann möchte ich doch noch ein, zwei Sätze sagen:

    Wenn jemand, wie in dem von Bernd Andre geschilderten Fall, Klage gegen einen Bescheid der Gemeinde erhebt, dann ist das ein gutes Recht, was jeder hat. Es gibt in solchen Belangen ja nicht nur ein Verfahren. Dann wird vor Gericht aber nicht pauschal entschieden, sondern es werden die entsprechenden Grundstücke explizit begutachtet, ob diese das Regenwasser aufnehmen können oder nicht (ganz einfach dargestellt). Das die Verwaltung auch Verfahren verliert, ist ja unumstritten. Die Verwaltung gewinnt allerdings auch Verfahren! Daraus aber einen Vorwurf an die Ratsmitglieder zu projizieren, diese würden sich generell von solchen Abgaben befreien, ist auf jeden Fall falsch. Ein Ratsmitglied müsste, wie jeder andere Bürger auch, einen Antrag stellen und bewilligt bekommen. Es gibt außerdem Ratsmitglieder, die Regenwassergebühren bezahlen.
    Es gibt sicher auch welche, das weiß ich im einzelnen natürlich nicht auswendig, die sich haben befreien lassen. Dann mussten diese aber die Anschlussbeiträge trotzdem zahlen (wie gesagt, man müsste seitenlang ausholen, um das konkret zu erläutern). Dann wiederum gibt es Fälle, die keinen Regenwasserkanal in der Straße liegen haben, weil dort jedes Haus genügend Fläche zur Verrieselung hat. Dann zahlen die weder einen Anschlussbeitrag und auch keine Gebühren. Das ist eigentlich logisch. Wenn dann aber der Vorwurf erhoben wird, dass man als Rat ja quasi bestimmen könnte, wo Regenwasserkanäle gelegt werden und wo nicht, dann möchte ich nur sagen, dass alle Pläne von einem Fachbüro erstellt werden, dann dem Ausschuss und den Bürgern vorgestellt und von der Bezirksregierung geprüft werden. Und jetzt noch einmal: Wer glaubt denn allen Ernstes, dass sich die Windecker Ratsmitglieder einseitig und unentdeckt Vorteile verschaffen können, wo doch alleine schon wegen der angespannten Haushaltslage sich die Prüfer der einzelnen Aufsichtsbehörden die Klinke in die Hand drücken!?! Das ist, mit Verlaub, ein Jagen von Chimären!

    Viele Grüße,

    Frank Steiniger

    • Herr Steiniger schreibt: „Und jetzt noch einmal: Wer glaubt denn allen Ernstes, dass sich die Windecker Ratsmitglieder einseitig und unentdeckt Vorteile verschaffen können…“

      Nun, wer spricht denn hier von unentdeckt??? Ironie off.

      Im Ernst. Herr Steiniger lässt ganz allgemein wissen: „Es gibt sicher auch welche, … die sich haben befreien lassen.“

      Ach ja. Nun einmal konkret: Warum liegt nach Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises denn in keinem dieser zahlreichen Fälle eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde vor (lt. Quelle: http://www.windeck-kanal-info.de/achtung.html)? Und warum hat die Gemeinde in diesen Fällen „von der Befreiung in einer durchaus großzügigen Weise Gebrauch gemacht.“???

      Und warum äußert sich Herr Steiniger nicht zu den hier beschriebenen und ihm als Ratsmitglied bekannt gegebenen Vorwürfen, dass hier seit Jahren vermutlich rechtswidrige Gebührenbescheide über die Abwasserbeseitigung vollstreckt werden? Und das betrifft wohl alle Bürger Windecks!

      Ich mag hier kein Vernebeln mehr lesen.

      Klar ist dagegen: Unsere Nachbarn beispielsweise haben auf Druck der WTE ein teures hydrogeologisches Gutachten in Auftrag geben müssen. Erst dann dürften sie ihre Rigole aufgrund der danach erteilten und zudem gebührenpflichtigen wasserrechtlichen Erlaubnis bauen und in Betrieb nehmen. Und auch diese Erlaubnis gab es erst, nachdem von ihnen ein Klageverfahren angedroht worden war.

      Also doch! Einige Bürger sind gleicher!

  25. Damals, zu Zeiten der Erschließung wurde den Bürgern das Geld förmlich aus der Tasche genommen und sehr viele wurden übel über den Tisch gezogen, haben teure Zwischenlösungen installiert, die sie danach nicht mehr betreiben konnten etc pp. Meiner Meinung nach ist da viel Unrecht geschehen. Und es ist meiner persönlichen Meinung nach auch ein Unrecht wie dem Bürger heute noch von der wte das Geld aus der Tasche gezogen wird. Es kann doch nicht sein, dass ich den scheiss Kanal erst selbst bezahlen muss und dann noch dafür zahle dass das regenwasser dadurch einfach in die Sieg läuft… Pure geldmacherei. Und die Arroganz mancher Mitarbeiter da unten, die setzt dem ganzen noch das I Tüpfelchen auf. Und wer auch die Verhältnisse in den Rosbacher Amtsstuben kennt, der weiss was dort seit Dekaden für ein widerwärtiger Klüngel herrscht. Nur die Steuer bekommen Sie da rechtzeitig eingetrieben. Ohnehin sind sie alle immer ganz stark und schnell wenn es ums Abkassieren geht. Der ganze Klüngelklub (wer alles dazu gehört, darüber soll sich jeder selbst Gedanken machen) stinkt doch von oben bis unten. Und bekanntlich stinkt der Fisch vom Kopf! Und das ganze “mein Name ist Hase, ich weiss von nichts” – Spiel können sich hier auch alle sparen. Jeder der hier länger wohnt kennt die Zustände. Die ganzen Leute die auf dem Amt arbeiten tratschen nach Feierabend und ein paar Gläschen Wein so manche interne Sache aus, was im Rathaus geschieht das bleibt nicht im Rathaus. Allerdings habe ich persönlich noch nicht erlebt, oder davon gehört, dass mal eine Konsequenz daraus gezogen worden wäre. Die einzige Konsequenz ist, dass es von Jahr zu Jahr teurer wird. Es wäre wünschenswert wenn in Rosbach mal endlich einer ordentlich aufräumen würde und so manche alte Tradition mal auf den Prüfstand stellen würde. Auch die Bürger sollten bei den nächsten Wahlen vielleicht einmal ALTERNATIVer wählen.. Dann tut sich was, kann man ja derzeit im Bundestag sehen wie der Clique plötzlich überall der Arsch gehörig auf Grundeis geht. Wird Zeit, dass dad hier auch mal geschieht

  26. Hallo Frank,

    deine Darstellung trifft so nicht zu.

    Die Sache, Ungleichbehandlung von Amts- und Mandatsträger ist ja dadurch entstanden, dass seinerzeit die WTEB, vertreten durch Herrn Paech, regelmäßig unter Berufung auf den Anschluss- und Benutzungszwang verlangt hat, dass bei den Grundstücken deren Einfahrtsflächen ein Gefälle zur Straße haben, eine Regenwasserauffangrinne einzubauen ist. Das so aufgefangene Wasser musste dann in den Kanal eingeleitet werden. Der Einbau einer solchen Rinne war bei vielen Grundstücken eine sehr aufwendige und vor allem teure Maßnahme.

    Selbst konfrontiert mit einer solchen Forderung, habe ich mich auf den Weg gemacht um mal zu sehen, wie halten es denn die Amts- und Mandatsträger bei ihren eigenen Grundstücken mit einer solchen Rinne. Denn es sind ja die gleichen Leute die in den Satzungen bestimmt haben, dass solche Rinnen einzubauen sind.
    Und siehe da, viele hatten keine solche Rinne. Dass heißt, der Anschlusszwang der Einfahrtsflächen war hier nicht durchgesetzt worden.

    Stellte sich die Frage: Warum nicht?

    Der Gemeinderat hat der WTEB die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Anschluss und damit über den Einbau solcher Rinnen übertragen.
    Die gleiche WTEB, die alljährlich darauf angewiesen ist, dass ihr die Ratsmitglieder die vorgelegten Wirtschaftspläne und die Höhe der Gebühren genehmigt. Daraus wiederum ergeben sich die Gewinne der WTEB.

    Wie soll da noch einer glauben der Rat sei in seinen Entscheidungen im Zusammenhang mit der WTEB unabhängig, wenn einzelne Mitglieder stehst damit rechnen müssen von ihr dem Anschluss- und Benutzungszwang, also auch zum Einbau einer Regenrinne in der Einfahrt, unterworfen zu werden?

    Im Übrigen, eine Kanalanschlussbeitragspflicht für Niederschlagswasser entsteht nicht, wenn ein Grundstück vom Anschluss- und Benutzungszwang freigestellt ist. Es fehlt dann der beitragsauslösende wirtschaftliche Vorteil. Ich denke, dass Du dich disbezüglich nur geirrt hast.

    Viele Grüße
    Bernd Andree

  27. Hallo Herr Andree,

    nur einmal eine Verständnisfrage zur Regenauffangrinne. Ich bin doch immer beitragspflichtig, wenn ich unkontrolliert mein Regenwasser dem öffentlichen Verkehrsraum und damit einem Regenwasserkanal zuführe, egal ob über Regenauffangrinne oder unkontrolliert. Befreit werde ich doch nur dann, wenn ich alles nur auf meinem Grundstück verbringe und mich weder eines Regenwasserkanals noch eines Vorfluters bediene oder? Mich interessieren hier die eigentlichen Vorwürfe nicht, mir geht es um die rechtliche Abwicklung.

    Im übrigen finde ich es schon starker “Toback” was hier so geschrieben werden kann. Vor allem, wie man mit den Bediensteten im Rathaus umgeht und welches Ansehen sie genießen. Es ist schade, dass hier offensichtlich mehr oder weniger die “Spitze” gemeint ist und dies dann auf die Bediensteten übertragen wird. Hier stimme ich voll zu, dass hoffentlich Ende 2018 ein Wechsel eintritt. Er ist längst fällig und von mir schon lange eingefordert.
    Herzliche Grüße

    • Sehr geehrter Herr Linnartz,

      gerne beantworte ich Ihre Frage, allerdings unverbindlich.

      Das Ableiten von Niederschlagswasser über z.B. die Einfahrtsfläche eines bebauten Grundstücks, löst keine Kanalanschlussbeitragspflicht aus. Ein Grundstück muss bebaut oder bebaubar sein und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Niederschlagswasser- oder auch Mischwasserkanals verfügen. Erst dann wird das Grundstück beitragspflichtig. Die Beitragspflicht entsteht bei bebauten oder bebaubaren Grundstücken mit der Widmung des Kanals. In der Regel mit Bekanntgabe der Fertigstellung im Mitteilungsblatt. Ab dem Zeitpunkt fängt dann auch die 4-jährige Festsetzungsverjährungsfrist an zu laufen.

      Nach meiner Kenntnis sind in Windeck die letzten Kanäle 2007 fertiggestellt worden, sodass mit Ablauf des Jahres 2011 Festsetzungsverjährung für alle eingetreten ist. Dass bedeutet, wer bis 2011 nicht herangezogen wurde hatte Glück, selbst wenn er/sie das Niederschlagswasser auf die Straße ableitet.

      Viele Grüße

      Bernd Andree

  28. An alle freudigen debattierer. Es freut mich das sich einige menschen Gedanken über Dinge macht die eine ganze Nation bewegen kann. Ich habe aber nur ein aber:
    Man sollte auch mal den Versuch starten etwas zu ändern und nich von höpfchen auf Stöckchen zu kommen. Es wird Zeit das irgend wann jemand aufsteht und die Ärmel hoch krempelt und die Probleme bei der Wurzel packt.
    Aber trotzdem schön das euch gibt

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