Bei der Gemeinde Windeck, einer kreisangehörigen Gemeinde mit rd. 19.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Rhein-Sieg-Kreis, ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle des/der Beigeordneten (m/w/d)zu besetzen.
Die Gemeinde Windeck ist eine große Landgemeinde und liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung am östlichen Rand des Rhein-Sieg-Kreises, verfügt über gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie über eine sehr gute Verkehrsanbindung an den Ballungsraum Köln / Bonn.
Die vorhandenen Bildungseinrichtungen mit 5 kommunalen Grundschulen, 1 Gesamtschule und dem Bodelschwingh-Gymnasium bieten eine qualifizierte Schulbildung. Außerdem befinden sich 6 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft, darüber hinaus sind weitere Kindertagesstätten in privater Trägerschaft vor Ort.
Der/die Beigeordnete (m/w/d) wird durch den Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Der/die Beigeordnete zeichnet verantwortlich als Allgemeine Vertretung der Bürgermeisterin und ist zugleich Mitglied im Verwaltungsvorstand.
Darüber hinaus soll der Aufgabenbereich des/der Beigeordneten den Fachbereich 3 (zzt. Jugend, Schule, Sport, Soziales), den Fachbereich 4 (zzt. Bauen, Planen, Umwelt, Gemeindeentwicklung, Tourismus) sowie die Stabsstelle III (zzt. Ver- und Entsorgung) umfassen. Mögliche Änderungen der bestehenden Verwaltungsgliederung sind in der Diskussion und noch nicht abschließend abgestimmt. Daher bleibt eine Änderung bei der Aufgabenzuweisung ausdrücklich vorbehalten.
Gesucht wird daher eine in hohem Maß verantwortungsvolle, kommunikative, zielstrebige, durchsetzungsfähige und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die es versteht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kooperativ und leistungsorientiert zu führen. Es wird ein überdurchschnittliches Engagement und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin sowie dem Verwaltungsvorstand und den politischen Gremien erwartet.
Vorausgesetzt werden:
Wünschenswert sind darüber hinaus:
Der Wohnsitz sollte in der Gemeinde Windeck genommen werden.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz und § 119 Landesbeamtengesetz NRW müssen vorliegen.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden begrüßt.
Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) NRW und der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) NRW und erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Ihre Bewerbung sollte neben einem Anschreiben, das insbesondere die Motivation für Ihre Bewerbung darlegt, folgende Unterlagen umfassen: Lebenslauf, lückenlose Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise mit entsprechenden Abschluss- bzw. Arbeitszeugnissen sowie ein Führungszeugnis.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich, gerne auch per Mail, bis spätestens 30.04.2019 an:
Gemeinde Windeck
Bürgermeisterin Alexandra Gauß -persönlich-
Rathausstr. 12
51570 Windeck
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Bürgermeisterin Alexandra Gauß, Tel.: 02292 / 601-111, Email: buergermeister@gemeinde-windeck.de.
(Text: Gemeinde Windeck)
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