Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner jüngsten Sitzung am 6. Juli 2017 eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese umfasst eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen.
„Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Rhein-Sieg-Kreis, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren sind verpflichtet, diese im Alter ab fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Darüber hinaus müssen die Katzen durch einen Mikrochip gekennzeichnet und bei einem Haustierregister „Tasso“ oder „Deutsches Haustierregister“ registriert werden“, stellt Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises die neue Verordnung zum aktiven Tierschutz vor. Der Nachweis über die Kastration ist der Veterinärbehörde des Kreises auf Verlangen vorzulegen. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Erforderlich wurde die Katzenschutzverordnung, weil die Population der im Rhein-Sieg-Kreis lebenden, verwilderten Hauskatzen trotz jahrelanger Kastrationsaktionen der ehrenamtlich tätigen Tierschutzvereine nicht sinkt. Nach Schätzung der Vereine leben im Rhein-Sieg-Kreis circa 10.000 verwilderte Katzen, Tendenz steigend.
Katzen sind bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen, wobei pro Wurf mit bis zu sieben Welpen gerechnet werden kann. Da die freilebende Katzenpopulation auf sich gestellt ist und ihnen keinerlei Gesundheitsvorsorge, wie beispielsweise Impfungen und Entwurmungen zugutekommt, verbreiten sich vor allem Infektionen durch Viren wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Katzenleukämie sehr schnell unter den Tieren. Auch unbehandelt bleibende Verletzungen, insbesondere aus Revierkämpfen, können zu schwersten Infektionen führen, an denen die Tiere langsam und qualvoll zugrunde gehen. Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere an angeborenen oder erworbenen Infektionen oder schlicht an Unterernährung. Der Gesundheitszustand vieler dieser Tiere ist nicht nur teilweise erschreckend schlecht. Die Population streunender Katzen übt darüber hinaus einen starken Jagddruck auf schützenswerte Populationen von Kleinvögeln, bodenbrütenden Vogelarten, Kleinsäugern und Reptilien aus. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei verwilderten Katzen nicht auf natürliche Weise. Natürliche Feinde gibt es nicht.
Nicht kastrierte, in menschlicher Obhut gehaltene Katzen, nehmen beim Freigang unweigerlich Kontakt mit verwilderten Katzen auf, wobei sie kontinuierlich zu deren Vermehrung beitragen. „Die Katzenschutzverordnung soll dazu beitragen, in diesen Mechanismus unkontrollierter Vermehrung, Krankheiten und Unterernährung einzugreifen“, erklärt Dr. Hanns von den Driesch das Ziel der jetzt beschlossenen gesetzlichen Regelung.
Die Katzenschutzverordnung ist ab 7. Juli 2017 auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises nachzulesen.
Das Veterinäramt appelliert an alle Katzenhalter: Lassen Sie Ihre Katze kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen! Denn wer seine Katze kastrieren lässt, beweist Tierliebe und Verantwortungsbewusstsein und leistet einen wirkungsvollen Beitrag zum Tierschutz!
Guten Tag, habe mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Meine Nachbarin hat von sich aus einen streunenen Kater kastriert. Muß Sie jetzt sich um den Chip auch noch kümmern, ist ja nicht ihr Tier?
Desweitern finde ich das mit Chip und melden gut aber warum wird das nicht auch Pflicht bei Hundehalter, die müssen zwar gechipt werden aber nicht gemeldet werden.
Vom Grundsatz her sehr gut, ABER:
1. wird das denn auch kontrolliert?
2. was ist mit den ganzen “Bauernhofkatzen”?
Hab da schon soooo oft gehört ( vom Bauern selbst)”…. die regulieren sich selbst, laufen weg und außerdem werden die Jungen vom Fuchs geholt. Ist alles schon gut so. …”
Hm. DA muss unbedingt was getan werden!
3. werden Fundtiere, auch Totfunde, wirklich nach Chip abgesucht und bei Tasso etc gemeldet, so das nach dem Besitzer gesucht werden kann?
Meine Erfahrungen sind da auch anders. Gerade Totfunde werden zwar aufbewahrt, aber aktiv wird nicht nach Besitzern gesucht.
Auch Fundtiere, die UBS Tierheim kommen, werden nicht gemeldet, um nach dem Besitzer zu suchen.
Nicht nur der Halter muss ran, sondern auch Finder! So St nützt das beste Kenntlich machen und registrieren nichts, wenn nicht auch nach Besitzern gesucht wird!
Hat man bald alle Tiere durch?
Endlich…es ist ein Dilemma! Jeder der auch nur ein bisschen Verantwortung hat,muss doch wissen was ein Tier anrichtet wenn es unkastriert in der Gegend rumlaeuft…
Von dem Elend ganz zu schweigen! !!!Ich freue mich das sich etwas bewegt und bin auch gerne dabei zu helfen.
Auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises ist diese Verordnung aktuell nicht mehr zu finden.
Auch nicht unter Eingabe des Suchbegriffes Katzenschutzverordnung.
Die Seite ist eine einzige Katastrophe!
Ich selber hatte seinerzeit im Juli diese Info noch sehen können.
Warum findet man dort nichts mehr?
Jetzt, wo ich den Link bräuchte?!?
Vielleicht hilft das weiter?
http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aemter/amt_39/katzenschutzverordnung_faq_2017.pdf
Im Infoportal sind nur die Beschlussvorschläge zu finden.
Danke für die PDF an die Redaktion! ☺
Aber mit normaler Suche findet man dort nichts!
In anderen Gemeinden im RSK ist diese Verordnung nicht publik gemacht worden.
Ein Beweis der Existenz dieser Verordnung ist schwierig, wenn auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises die Suchfunktionen nicht funktionieren!
Eigentlich findet man dort nie etwas! Auch in anderen Bereichen.