Entscheidung im Ausschuss vertagt

In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Zukunft und Entwicklung am 23. April stand ein sensibles Thema auf der Tagesordnung: Die notwendigen Planungen für einen möglichen Straßenausbau der Albert-Schweitzer-Str., Gerhart-Hauptmann-Str. und Ernst-Moritz-Arndt-Str. in Rosbach sowie die Frage, ob hierfür Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Viele betroffene Anwohnerinnen und Anwohner waren anwesend. Ein deutliches Zeichen dafür, wie groß die Sorge und Verunsicherung ist.
Alle Fraktionen haben im Laufe der Sitzung gemeinsam entschieden, sich mehr Zeit für eine fundierte Entscheidung zu nehmen. Ziel ist es, auf einer rechtlich gesicherten Grundlage zu entscheiden und mögliche finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich zu vermeiden.
Hintergrund ist, dass die betroffenen Straßen bereits seit vielen Jahrzehnten bestehen. Dennoch ist bislang nicht eindeutig geklärt, ob es sich rechtlich um bereits erschlossene Straßen handelt oder ob juristisch noch eine sogenannte Ersterschließung vorliegt. Ein von der Gemeinde beauftragter Rechtsanwalt hatte hierzu in einer früheren Sitzung die Einschätzung geäußert, dass eine Ersterschließung anzunehmen sein könnte.
Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung. Denn nur wenn die Straßen als bereits erschlossen gelten, greift die aktuelle Regelung in Nordrhein-Westfalen, nach der Straßenausbaukosten nicht mehr auf Anliegerinnen und Anlieger umgelegt werden. Sollte hingegen eine Ersterschließung vorliegen, müssten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einen Großteil der Kosten tragen.
Zugleich ist die Gemeinde rechtlich gebunden. Eine vom geltenden Recht abweichende Entscheidung des Rates könnte zu Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinde führen. Auch deshalb ist eine belastbare rechtliche Klärung vor einer Entscheidung zwingend notwendig.
Gerade wegen dieser Tragweite soll nun eine zusätzliche fachliche Einschätzung eingeholt werden. In Abstimmung mit allen Fraktionen wird eine Anfrage bei der NRW.BANK gestellt, um die Einordnung weiter zu präzisieren und zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten bestehen. Klar ist jedoch: Die rechtliche Bewertung selbst und die daraus folgenden Verpflichtungen können nicht durch Förderprogramme ersetzt werden.
Uns ist wichtig, dieses Thema mit größtmöglicher Transparenz, Augenmaß und Verantwortung zu behandeln. Wir wollen eine Entscheidung treffen, die rechtlich fundiert und nachvollziehbar ist und die Lebensrealität der Menschen berücksichtigt. Denn finanzielle Belastungen in dieser Größenordnung sind für viele Haushalte nur schwer zu tragen.
Im kommenden Ausschuss für Zukunft und Entwicklung wird das Thema erneut beraten.
(Text & Bild: CDU Windeck)
(Text & Bild: Evelyn Höller)






