Politik

Rhein-Sieg-Kreis erhält noch einmal 5,57 Mio. Euro mehr für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

Die rot-grüne Landesregierung unterstützt die Städte und Gemeinden nochmals mit rund 166 Millionen Euro bei der Unterbringung geflüchteter Menschen. Das Geld kommt 2016 zusätzlich zu den rund 1,94 Milliarden Euro, die das Land bereits im Haushalt eingeplant hatte. Damit erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen über die sogenannte FlüAG-Pauschale mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Bild: Haeferl (Wikimedia) CC BY-SA 3.0

„Auch unser Rhein-Sieg-Kreis profitiert von der neuerlichen Zahlung“, so die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Dirk Schlömer und Achim Tüttenberg. „Insgesamt erhalten unsere Städte und Gemeinden vom Land 70,9 Mio. Euro. Das sind nun nochmals 5,57 Mio. Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Das zeigt eindrucksvoll, dass das Land die Kommunen bei einer der größten Herausforderungen nicht im Stich lässt. Wir sind auch weiterhin fest entschlossen, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit Kommunen und Landesregierung zu bewältigen. Die Kommunen haben in den zurückliegenden Monaten bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation bereits Unglaubliches geleistet.“

Im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis erhalten Troisdorf 658.538 €, Sankt Augustin 483.617 €, Hennef 448.460 €, Königswinter 379.678 €, Siegburg 352.270 €, Niederkassel 333.946 €, Lohmar 287.026 €, Bad Honnef 237.938 €, Windeck 212.097 €, Neunkirchen-Seelscheid 191.868 €, Eitorf 192.151 €, Much 160.028 € und Ruppichteroth 263.677 € zusätzlich in diesem Jahr.

Unter den linksrheinischen Kommunen verteilen sich die zusätzlichen Mittel wie folgt:

Bornheim 438.987 €, Rheinbach 263.677 €, Meckenheim 220.522 €, Alfter 214.913 €, Wachtberg 194.980 € und Swisttal 182.245 €.

„Die Berechnungsgrundlage, wie viele geflüchtete Menschen 2015 tatsächlich in den Kommunen aufgenommen worden sind, wurde jetzt nochmals geprüft und angepasst. So war die Vereinbarung zwischen Landesregierung, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Koalitionsfraktionen. Der sich daraus ergebene Mehrbedarf wurde anhand der Bestandszahlen am 1. Januar 2016 errechnet. Damit wurde die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände erfüllt und zugleich Planungssicherheit für die Städte und Gemeinde geschaffen“, so die beiden Abgeordneten des Rhein-Sieg-Kreises.

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Redaktion

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