In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Anlagen durch Hundekot. Gemäß § 5 Abs. 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Windeck (OBVO GW) …