Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis 12.03.20 – 23 bestätigte Fälle

Der Krisenstab des Rhein-Sieg-Kreises hat heute wiederum unter Beteiligung von Landrat Sebastian Schuster getagt. Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 23 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet. Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat die Kontaktpersonenermittlung durchgeführt.

In Siegburg ist gestern (11.3.2020) ein zentrales Abstrichzentrum an den Start gegangen, organisiert durch die Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung. Wichtig ist, dass diese zentrale Stelle nur durch das Kreisgesundheitsamt bzw. niedergelassene Ärzte nach einem klar definierten Verfahren beauftragt werden darf. Es ist nicht so konzipiert, dass Bürgerinnen und Bürger eigenständig dort zum Testen vorstellig werden können. „Wir sind nun in Gesprächen, um bei Bedarf noch weitere zentrale Abstrichzentren im links- und rechts-rheinischen Kreisgebiet einzurichten“, erklärt Landrat Sebastian Schuster.

Eindringlich appelliert Landrat Schuster an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. „Jeder sollte in dieser Phase nochmal überlegen, welche Kontakte wirklich notwendig sind. Letztlich können alle Bürgerinnen und Bürger helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus:

Bestätigte Fälle23
Personen in Häuslicher Absonderung190

 
Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

Alfter2
Bad Honnef1
Bornheim1
Hennef3
Königswinter1
Lohmar1
Meckenheim1
Much2
Niederkassel1
Siegburg8
Troisdorf2

Zum jetzigen Stand sind 2 Schulen im Rhein-Sieg-Kreis geschlossen worden. „Wenn eine Schule im Rhein-Sieg-Kreis von einer Schließung betroffen ist, so wird das Gesundheitsamt direkt auf die Schulleitung zugehen“, erläutert Dr. Rainer Meilicke. „Wenn wir Schülerinnen und Schuler haben, die positiv getestet werden, dann gilt es auch hier, eine ganz klare Ermittlung der Kontaktpersonen durchzuführen.“ Kontaktpersonen der ersten Kategorie sind diejenigen, die engen Kontakt zu einer positiven getesteten Person hatten (mehr als 15 Minuten face-to-face). „Ein positiv getesteter Schüler oder eine positiv getestete Schülerin führt deshalb auf gar keinen Fall zwangsläufig zu einer Schließung der gesamten Schule“, so Dr. Meilicke weiter. In diesem Zusammenhang appelliert er an Eltern: „Wer in dieser Jahreszeit Husten, Schnupfen oder Fieber hat, der soll bitte zu Hause bleiben.“

Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger:

Sie hatten möglicherweise Kontakt mit einer positiv getesteten Person?

Bleiben Sie zuhause und kontaktieren Sie am nächsten Werktag Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch mit der Praxis Kontakt auf. Sie können sich zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr auch an das Bürgertelefon des Rhein-Sieg-Kreises wenden: 02241 / 13-3333.

Sie waren in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet?

Bleiben Sie bitte zunächst zuhause und kontaktieren Sie am nächsten Werktag Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch mit der Praxis Kontakt auf. Sie können sich zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr auch bei unserem Bürgertelefon melden: 02241 / 13 3333.

Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt und hätten gerne allgemeine Hinweise?

Bitte melden Sie sich unter der Rufnummer 02241 / 13-3890. Sie ist während der Dienstzeiten besetzt – es läuft ein Band, auf dem Sie eine Nachricht hinterlassen können. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Sie haben schwerere Krankheitssymptome?

Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.

Sie haben leichte Krankheitssymptome?

Bleiben Sie zuhause und schonen Sie sich. Sie brauchen nicht in eine Arztpraxis zu fahren. Eine Krankschreibung kann auch telefonisch veranlasst werden.

Bitte rufen Sie nicht den Notruf 112 an – dieser steht für lebensbedrohliche Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Feuer und Unfälle zur Verfügung und muss für diese unbedingt freigehalten werden.

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