Dreieinhalb Jahre Haftstrafe für 15-Jährigen nach Übergriff auf Siebenjährige

Die Begründung für das Urteil gegen einen 15-jährigen Jugendlichen aus Windeck, dem unter anderem versuchter Mord an einem siebenjährigen Mädchen zur Last gelegt wurde, nahm gestern vor dem Bonner Jugendschwurgericht fast 45 Minuten in Anspruch. Die Vorsitzende verlas die Entscheidungsgründe unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Richter verhängten eine Einheitsjugendstrafe von dreieinhalb Jahren und ordneten die Inhaftierung des jungen Angeklagten an. Wie Landgerichtssprecher Stephan Schulz mitteilte, erging das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung.

Keine Feststellung einer Tötungsabsicht

Von dem Vorwurf des versuchten Mordes wurde der Jugendliche jedoch freigesprochen. Die 8. Große Strafkammer konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht gehandelt hatte, als er das Mädchen etwa eine Minute lang würgte. Die Richter hielten es für möglich, dass er aus „Kopflosigkeit“ handelte, da er befürchtete, das Kind könne ihn wegen des Missbrauchs verraten.

Der Tathergang

Die Begegnung zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen ereignete sich am 5. Mai 2025 zufällig auf der Straße. Nachdem der 15-Jährige auf seinem Fahrrad an dem spielenden Kind vorbeifuhr, folgte sie ihm aus Neugier. Unter einem Vorwand soll der Jugendliche sie in einen nahegelegenen Wald gelockt haben. Dort forderte er Sex, was das Mädchen jedoch ablehnte. Er setzte seine Handlungen fort, bis er das Kind würgte, bis dieses bewusstlos wurde.

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er das Mädchen missbraucht, aber niemals töten wollte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Täter das Opfer nur „einschüchtern“ wollte, um zu verhindern, dass sie über die Vorfälle sprach. Nach Auffassung des Gerichts habe der junge Mann in der damaligen Situation nicht die Möglichkeit eines Todes des Mädchens in Betracht gezogen.

Kritik am Urteil

Die Vertreterin der Nebenklage, Dagmar Schorn, zeigte sich nach der Urteilsverkündung „völlig unverständlich“. Sie hatte auf eine Jugendstrafe von mindestens sechs Jahren wegen versuchten Mordes plädiert. Schorn betonte, dass der Angeklagte trotz seines Alters von 15 Jahren wissen müsse, dass langes Abdrücken der Sauerstoffzufuhr tödlich sein kann.

Sie wies zudem auf die generelle Gefährlichkeit des Täters hin, der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten und Beleidigungen polizeilich auffällig geworden sei. Auch die Jugendgerichtshilfe soll den Verurteilten als „schwierigen Kandidaten“ beschrieben haben, der schon früh durch aggressives Verhalten sowie Alkohol- und Nikotinkonsum aufgefallen war. Zahlreiche Interventionen des Jugendamtes seien ohne Erfolg geblieben. Schorn vermisste im Schuldspruch eine angemessene Berücksichtigung des Sicherheitsbedürfnisses der Gesellschaft.

Die Anwältin berichtete, dass das siebenjährige Opfer bis heute unter Albträumen leidet. Möglicherweise verhinderte die Pflegemutter Schlimmeres: Als sie das Kind gegen 18 Uhr vermisste, machte sie sich auf die Suche und rief laut nach ihrer Tochter. Es ist nicht auszuschließen, dass dies den 15-Jährigen veranlasste, von dem Mädchen abzulassen. Jedenfalls kam er der Mutter aus dem Waldstück entgegen und informierte sie, dass dort ein Mädchen liege, dem es nicht gut gehe. Das Mädchen war beim Auffinden durch die Mutter wieder bei Bewusstsein.

Auch die Staatsanwältin war in ihrem Plädoyer nicht mehr von versuchtem Mord ausgegangen. Sie forderte wegen gefährlicher Körperverletzung vier Jahre Jugendstrafe, da sie davon überzeugt war, dass der 15-Jährige von der Tötungsabsicht zurückgetreten sei.

Quelle: KSTA

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