Fluglärm: Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Köln/Bonn

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens liegen zurzeit die Planunterlagen zum Ausbau des Flughafens Köln/Bonn bei den von Umweltauswirkungen betroffenen Kommunen aus.

Die Gemeinde Windeck gehört zu den 7 Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, die nicht am Verfahren beteiligt wurden, weil hier die Lärmbelastung durch den Flugverkehr unter dem nächtlichen Dauerschallpegel von 50 dB(A) liegt.

Trotzdem haben auch Windecker Bürger das Recht, Einwände schriftlich bis zum 19.12.2017 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.

Die Planunterlagen hier abrufbar: http://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planung/index.php

(Text: Gemeinde Windeck)

Siehe auch:
Windecker Fuglärm steigt auf Acht-Jahres-Hoch

FDP–Windeck fragt kritisch nach: Fluglärm – „Pläne liegen in Windeck nicht aus!“

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