Die Gemeinde Windeck bietet für das Einstellungsjahr 2017 kurzfristig einen weiteren Ausbildungsplatz für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (seit dem 01.07.2016 zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) an.
Voraussetzung für die zweijährige Ausbildung sind gem. § 6 Abs.1 Nr. 2 Landesbeamtengesetz NW (LBG) entweder:
- die Fachoberschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder
- ein Hauptschulabschluss (oder vergleichbar) und entweder eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Außerdem muss der/die Bewerber/in die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung) erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.
Die theoretische Ausbildung findet am rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in verschiedenen Abteilungen der Gemeindeverwaltung.
Schriftliche Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse sind bis zum 24.02.2017 zu senden an
Gemeinde Windeck
-Personalverwaltung-
Rathausstraße 12
51570 Windeck
oder per Mail an: personalverwaltung@gemeinde-windeck.de.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
(Text: Gemeinde Windeck)