Rosbach – Gewässer im Rhein-Sieg-Kreis werden in den Sommermonaten genutzt, um Gärten zu gießen oder Teiche mit frischem Wasser zu speisen. Eine Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen ist aber nur dann zulässig, wenn dies zu keiner Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit führt und noch ausreichend Wasser verbleibt.
Bei einem Vorfall in Rosbach war das nicht der Fall und die Untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises musste einschreiten: Der Gierzhagener Bach wurde in benachbarte Fischteiche umgeleitet.
„Der Umbau des Baches an der Ableitungsstelle hat dazu geführt, dass der Bach zeitweilig je nach Witterungslage auf dem Abschnitt zwischen der Entnahme und der Wiedereinleitung des Bachwassers austrocknen konnte“, erklärt Rainer Kötterheinrich, der Leiter des Kreisumweltamtes. „Wir haben den Verantwortlichen angewiesen, den Mindestabfluss im Bach unverzüglich und dauerhaft wieder zu gewährleisten. Dies ist mittlerweile auch so umgesetzt worden.“
Wenn Bächen und Flüssen in Niedrigwasserphasen zusätzlich noch Wasser entnommen wird, gefährdet das den Lebensraum von Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle leben. Fische leiden durch zu wenig Wasser und des dadurch geringen Sauerstoffgehalts an Atemnot.
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz berät gerne bei den Möglichkeiten, den Garten oder Teichanlagen zu bewässern: 02241 / 13-2359 (Herr Kuhn). Aktuelle Informationen zur Gewässergüte und den Wasserständen der Bäche und Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises:
www.rhein-sieg-kreis.de/gewaesserguete
www.rhein-sieg-kreis.de/wasserstaende