Die vollständige Sperrung des Sieguferweges zwischen Dattenfeld und Dreisel stellt nicht nur für die Menschen in diesen Orten, sondern auch für all die Erholungssuchenden im Bereich der Oberen Sieg einen nicht hinnehmbaren Eingriff in einen der schönsten Abschnitte an diesem Fluss dar.
Wir unterlassen zunächst die juristische Bewertung dieses Vorgangs, der als Reaktion auf einen Hangrutsch erfolgte. Der Eigentümer einer Fläche oder eines Weges hat die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, und dies insbesondere vor dem Hintergrund von Schadensersatzansprüchen gemäß BGB. Es macht nun wenig Sinn, einen juristischen Streit auf der kommunalpolitischen Bühne austragen zu wollen, dazu dürfen und müssen die Juristen zu einer Lösung kommen.
Wenn es hier in diesem Falle einen Handlungsspielraum gibt, so ist er unserer Auffassung nach auch auszunutzen. Mit Hinweisschildern kann auf die Gefährdung durch Steinschlag aufmerksam gemacht werden, ein Betreten oder Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr.
Uns erscheint es dann aber als folgerichtig, wenn die Ursache einer Gefährdung beseitigt wird, das heißt für Dattenfeld/Dreisel: Eine Hangsicherung muss kurzfristig erfolgen, da macht es keinen Unterschied, ob wir von einer Straße oder einem Radweg reden.
In dieser Hinsicht stellt sich für uns und alle Betroffenen die Frage, was seit der schon im März 2020 erfolgten, eher „provisorischen“ Sperrung seitens der Bezirksregierung getan wurde. Die Antwort lässt nichts Gutes erwarten.
Für die SPD wäre es nach einigen Enttäuschungen eine positive Überraschung, wenn im Zusammenwirken von Kommune, Kreis und Bezirksregierung eine schnelle Lösung gefunden würde, und das ohne die sonst üblichen Zuständigkeitskonflikte.
Und wenn man dann schon einmal an einem Tisch sitzt, wäre das Radwegekonzept entlang der Sieg endlich einmal in eine umsetzbare Strategie zu bringen, ansonsten bleiben die in der großen Politik angekündigten Offensiven für mehr Radmobilität nur Schaufensterreden.
Endlich verabschieden sollte sich die Bezirksregierung vom Begriff „Siegunterhaltungsweg“. Die Realität hat diese – damals schon fragwürdige – Bezeichnung längst überholt. Wir reden hier von einem Fußgänger- und Radweg, und das sollte sich in einer noch vorzunehmenden Umwidmung auch widerspiegeln.
Wir setzen auf das kurzfristig anberaumte Gespräch und hoffen auf eine Lösung, die nicht zu lange auf sich warten lassen sollte.
Dieter Vollmer