Sebastian Hartmann: Grundsteuer C kann Schwung in den Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis bringen

Der Wohnraum im Rhein-Sieg-Kreis wird immer knapper. Bis
2030 fehlen rund 30.000 Wohneinheiten, wie eine
Wohnraumstudie des Kreises ermittelt hat. Mit der im
Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU verankerten neuen
Grundsteuer C soll den Kommunen ein zusätzliches Mittel zur
Baulandmobilisierung an die Hand gegeben werden.

„Mit der Grundsteuer C könnten Kommunen unbebaute, aber
baureife Grundstücke mit einer höheren Steuer belegen als
bereits bebaute Grundstücke. So steigt der Anreiz, Brachflächen
in bestehenden Bebauungsplänen zu entwickeln und Wohnraum
zu schaffen. Für Spekulanten wird es dann unattraktiver,
dringend benötigte Bauflächen in der Hoffnung auf höhere
Gewinne über längere Zeit nicht zu veräußern“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete für Rhein-Sieg, Sebastian Hartmann.

In den Verhandlungen hatte die SPD auch erreicht, dass der
soziale Wohnungsbau mit weiteren zwei Milliarden Euro
angekurbelt werden soll. Darüber hinaus sollen Familien bis zu
einem Jahreseinkommen von 75.000 Euro mit einem neuen
Baukindergeld bei der Schaffung von Eigentum unterstützt
werden. Mit mehr verpflichtender Transparenz und
Kappungsgrenzen möchte die mögliche Große Koalition
überhöhte Mietforderungen etwa durch Modernisierungskosten
effektiv eindämmen.

(Text: Sebastian Hartmann, MdB)

6 Kommentare für “Sebastian Hartmann: Grundsteuer C kann Schwung in den Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis bringen

  1. „Die Einführung einer Baulandsteuer hat einen boden- und baupolitischen Hintergrund. Die Zuwanderung von Flüchtlingen, steigende Mietpreise, Bau- und Grundstücksspekulationen sind nur einige Gründe, die gegenwärtig zu Wohnungsengpässen führen. Hauptsächlich sind Städte betroffen. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, wurde im Jahr 2016 diskutiert, eine Baulandsteuer einzuführen“
    Ein Schelm wer da Böses vermutet, dieser Text ist mit nichten euphemistisch für schrittweise Enteignung. Die SPD hat ihre Wähler noch nie belogen oder enttäuscht…

    http://www.verfassungen.de/de/de49/besatzungsstatut49.htm

  2. Aber Hallo,
    Die Einführung der “neuen Grundsteuer C” halte ich für absoluten Schwachsinn. Es wird darauf verwiesen, dass hierdurch Spekulanten sich eher für einen Verkauf des baureifen Grundstückes entscheiden. Aber was ist mit den Eigentümern, die ihr Grundstück vielleicht für die nächste Generation (Kinder, Enkel usw.) behalten wollen. Hier wird wieder versucht, den Bürgern “auf kaltem Weg – wie beim Soli – ” das Geld aus der Tasche zu nehmen. Entscheidend ist auch noch, dass dies den “klammen” Gemeinden überlassen bleibt. Es wäre besser gewesen, wenn man den Kommunen mehr Geld “von oben” zukommen lässt, also zum Beispiel das Gemeindefinanzierungsgesetz usw. ändert. Der Witz ist auch noch, dass dies hier als etwas “Großes” den Bürgern verkauft werden soll. Das ist mehr als lächerlich! Hinzu kommt ja auch noch, dass Grundstückseigentümer für baureife Grundstücke bereits jetzt schon mit Vorausleistungen zu den Erschließungskosten nach den Bestimmungen des BBauG (§§ 127 ff.) herangezogen werden können. Ich denke, diese Belastung reicht in vollem Umfang, ein Mehr ist nicht gerechtfertigt!

  3. Noch eine Ergänzung zur möglichen Einführung der “neuen Grundsteuer C”!

    Die Gemeinde Windeck befindet sich im Stärkungspaket, d.h., sie muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Haushalt auszugleichen. Zu diesen Möglichkeiten gehört natürlich – wie jedes Jahr – die Erhöhung der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer -. Und nun kommt hinzu, dass die finanzschwachen Gemeinden auf die Möglichkeit der Einführung der neuen Grundsteuer C zurückgreifen können. In der Veröffentlichung des MdB Hartmann steht auch das Wort können. Das mag ja für einige Gemeinden zutreffen, für Windeck sieht das jedoch anders aus. Schlimm wird es, wenn die Aufsichtsbehörde die Gemeinde zwingt, die neue Steuer C zu erheben, und zwar mit Rücksicht auf das angesprochene Stärkungspaket. Dann fällt das wieder in die Zuständigkeit des Rates und der Verwaltung und hier wird dann auf die verantwortlichen Personen eingedroschen. Keiner denkt dann daran, dass dies nur auf die neuen Passagen des Koalitionsvertrages zurückzuführen ist und dem Rat kein Spielraum verbleibt. Deshalb noch einmal, Finger weg von der neuen Steuer C!!!!!!

  4. Hallo,

    die Mitglieder der mit dem Koalitionsvertrag betroffenen Parteien sollten schnellstens dafür sorgen, dass die Möglichkeit der Einführung einer “neuen Grundsteuer C” gestrichen wird. Diese neue Steuer würde wieder nur die Bürger in den “klammen” Gemeinden belasten und dazu zählt leider auch Windeck.

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Herr Linnartz, sehe ich ähnlich wie Sie – und mir scheint, dass es hier im Windecker Raum weniger an potentiellen Bauflächen mangelt, als vielmehr an Interessenten. Jedenfalls unterstreichen einige “Grundstück zu verkaufen”-Schilder, welche über Monate unverändert auszumachen waren, diesen Eindruck.

    Um Ihre Ausführungen in einem Punkt zu ergänzen: Es ist für den einen oder anderen (so war es bei uns jedenfalls) für den Erwerb von Grund und Land hier in Windeck sicher auch ein Argument gewesen, dass sich dies selbst dann noch im bezahlbaren Rahmen hält, wenn man den Wunsch nach Haus mit Garten hat, welcher größer ausfällt als das in Städten übliche Stück Vorgarten im Handtuch-Format.
    Nun – auch ein Nutzgarten, mit Obst- und Gemüse zur Eigennutzung darauf, und mit Spielwiese hinterm Haus für die Kinder fiele dann unter eine solche Mehrbesteuerung. Eine Mehrbesteuerung, welche mit der Begründung eingeführt würde, dass es zuviele Spekulanten gäbe, die künstlich und ohne Nutzung des Grundstücks potentiellen Wohnraum verteuern.

    Nun, wie oft: Es wäre dann mal interessant, wieviele Spekulanten man meint zu haben. Und dem gegenüber zustellen, wieviele so zu Spekulanten (*) verbrämten Grundeigentümer im ländlichen Raum einfach “nur” mehrere zusammenhängende Flurstücke ihr eigen nennen dürfen (zumeist einfach aus dem Wunsch heraus, auch einen Garten zu haben).
    Und interessant wäre, ob solche faktisch -ein- Grundstück bildenden, da zusammenhängenden, Flurstücke ebenfalls unter einer Grundsteuer C fallen würden. Ich tippe auf “ja”, erhält man schließlich auch jetzt schon zu jedem Flurstück einen separaten Abgabenbescheid. Außerdem, dieser bürokratische Aufwand, welcher mit der Feststellung solcher Zusammenhänge verbunden wäre (Ironie…!).

    Aus meiner Sicht:
    – Entweder eine allzu undifferenziert wirkende Politik, welche in (meist städtischen) Räumen mit Grundstücksmangel eventuell eine Daseinsberechtigung hätte, im ländlichen Raum mit reichlich Plätzen am freien Markt einfach nur ohne Sinn wäre, was den kommunizierten Zweck betrifft
    – oder, vermutlich zutreffender, eine verkappte Steuererhöhung für unbebaute Grundstücke. Da diese bisher dank Einheitswert und Steuerformel geringer besteuert werden als andere Grundstücke mit Haus drauf und eine Reform der Grundsteuer ja bislang trotz Willens dazu scheiterte, murkselt man wohl alternativ an der bestehenden Regelung herum und verkauft das dem Volke als Besteuerung der bösen Eliten. Das kommt ja immer gut an.
    Nur treffen tut das bei solcher Politik dann auch eben genau solch finanzstarken Eliten mit baufähigen Grundstücken über 1000m² z.B. für 50t€ in Rosbacher Lage. Was in München vermutlich nicht einmal den Platz für die Mülltonnen finanzieren würde. Aber nunja, siehe oben und undifferenziert…

    (*): gut, darauf zu hoffen, dass Kinder/Enkel das Grundstück neben einem mal bebauen, mag vielleicht aber auch einfach nur ein spekulativer Zweck sein… alles nur eine Definition ;o) )

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert