Allgemein

Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer von Grundstücken mit Bäumen an öffentlichen Straßen

Die Gemeinde Windeck bittet alle Eigentümer, die Grundstücke mit Bäumen an öffentlichen Straßen haben, an ihre Verkehrssicherungspflicht zu denken. Mit Blick auf bevorstehende Herbststürme und den Wintereinbruch sind abgestorbene Bäume für ein Umstürzen besonders anfällig. Dazu können ausgiebige Regenfälle die Problematik verstärken.

Insbesondere Fichten sind vom Borkenkäfer befallen und so trocken, dass sie bereits bei schwächeren Winden auf die Straßen fallen und so die Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden könnten. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Bäume in Straßennähe vorrangig zu kontrollieren und trockene, abgestorbene oder kranke Bäume direkt entfernen zu lassen, um Schadensfälle zu vermeiden.

Für Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen als Ansprechpartner Herr Fröhling (02292/601-160) vom Sachbereich Umwelt sowie Herr Knöbel (02292/601-101) vom Ordnungsamt zur Verfügung.

Ihre Ordnungsverwaltung

(Text: Gemeinde Windeck)

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Redaktion

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