Politik

Ausbau der Siegpromenade in Dattenfeld

Liebe Windeckerinnen und Windecker,

in den vergangenen Tagen sind Meldungen veröffentlicht und Anfragen an die Verwaltung herangetragen worden, die einer inhaltlichen Klar- bzw. Richtigstellung bedürfen.

„DREI FENSTER ZUR SIEG“ Ein neues Gesicht für Dattenfeld – Bild: Greenbox

Die Maßnahme „Ausbau der Siegpromenade in Dattenfeld“ ist Bestandteil des Städtebauprogramms IKEHK Windeck / Waldbröl 2025. Maßnahmen der Städtebauförderung werden von der Bezirksregierung Köln bearbeitet und bewilligt. Es gelten hierbei zur Beantragung strenge Fristen. Maßgeblich ist insbesondere die Antragsfrist für Maßnahmen zum 30.09. eines jeden Jahres. Eine Entscheidung vor der Kommunalwahl war daher geboten, um die Frist nicht zu versäumen und grundlos Zeit in der weiteren Bearbeitung zu verlieren. In einem Wettbewerb wurde vorab ein städtebaulich-landschaftsplanerisches Konzept durch ein Fachplanungsbüro erarbeitet. Die Dattenfelder Bürgerschaft – insbesondere in Gestalt der Initiative „Wir für Dattenfeld“ und des Bürger- und Verschönerungsvereins – und die Politik waren in den Planungs- und Entscheidungsprozess jederzeit eingebunden. Die Verwaltung hat nach einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort im August 2020 dem Gemeinderat dann am 07.09.2020 den erarbeiteten Entwurf zur Entscheidung vorgelegt.

Ein tragender Bestandteil des Entwurfs ist die Verbreiterung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs auf 3 Meter. Da es sich einerseits um den regional bedeutsamen Radweg Sieg, gleichzeitig aber um einen beliebten Spazierweg für alle Windeckerinnen und Windecker und Besucherinnen und Besucher handelt, ist eine Verbreiterung aus Gründen der Sicherheit und besseren Nutzbarkeit geboten. Hierfür muss in den Wurzelbereich der bestehenden Kugelahorn-Baumreihe eingegriffen werden, so dass die Bäume daher leider nicht erhalten werden können. Es erfolgt eine Ersatzpflanzung aus Zierkirschen, die dem Standort auch künftig ein charakteristisches und schönes Erscheinungsbild geben wird. Diese Entscheidung wurde keineswegs leichtfertig, sondern unter Abwägung aller Argumente und Alternativen von der Verwaltung vorbereitet. Die Entscheidung ist im Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung gefallen.

Die ebenfalls zu lesende Ausführung, dass das unterhalb der Siegpromenade gelegene Wehr entfällt bzw. es „sehr konkrete Pläne“ für einen Abriss gibt, ist nicht zutreffend. Zur Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden in Bewirtschaftungs- und Umsetzungsplänen von den Wasserbehörden u.a. Maßnahmen zur (weiteren) Verbesserung der Durchgängigkeit der Sieg beschrieben. Die Entwürfe des 3. Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms NRW für 2022 – 2027 befinden sich gerade in der Offenlage. Ob und wenn ja welche Auswirkungen sich explizit auf den Standort in Dattenfeld ergeben, ist derzeit nicht bekannt. Wenn die Bezirksregierung Köln für das dortige Wehr einen zusätzlichen Optimierungsbedarf sieht – die Anlage enthält bereits eine Aufstiegsanlage für Wanderfischarten – muss sie als Maßnahmenträger hierfür vorab entsprechende Planungen und gutachterliche Betrachtungen durchführen lassen, bei der alle denkbaren Alternativen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und Minimierung bzw. Beseitigung des Rückstaus untersucht werden. Es sind hierzu bislang keine konkreten Umsetzungsplanungen oder gar Entscheidungen erfolgt.

Entgegen anderslautender Behauptungen hat die Verwaltung die Naturschutzverbände frühzeitig und auch wiederholt am Verfahren beteiligt. Die Verbände haben im Zuge dessen sowohl (naturschutzrechtliche) Bedenken vorgebracht, als auch planerisch-inhaltlich Einfluss auf den Entwurf genommen, über diese Ergebnisse ist auch dem Rat berichtet worden. Üblich und im Verfahren vorgegeben ist eine formale Beteiligung der Verbände ansonsten erst auf der nachgelagerten Genehmigungsebene. Der vom Gemeinderat beschlossene Entwurf ist zwingende Grundlage, um bekannter Weise erforderliche wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen mit den zuständigen Fachbehörden der Bezirksregierung Köln und des Rhein-Sieg-Kreises weiter abzustimmen. Dieser Prozess ist eingeleitet und dauert an.

Soweit alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, folgt hierauf die konkrete Ausführungsplanung, Vergabe und Beauftragung der Leistungen an ausführende Unternehmen usw. bevor es zuletzt an die eigentliche bauliche Umsetzung geht. Es ist nach derzeitigem Stand damit zu rechnen, dass die Baumaßnahmen an der Siegpromenade frühestens im zweiten Quartal 2022 beginnen können, soweit alle notwendigen vorherigen Verfahrensschritte erfolgreich sind. Es ergeben sich somit auch zeitlich keine Beeinträchtigungen der aktuell laufenden Baumaßnahme an der Hauptstraße.

Becher
Beigeordneter

(Text: Gemeinde Windeck)

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Redaktion

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