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Kanalspülarbeiten in der Ortslage Herchen in der Zeit vom 10.07.17 bis zum 01.09.2017

In der Zeit vom 10.07.2017 bis zum 01.09.2017 werden in Windeck-Herchen die Kanäle gespült. Um diese Arbeiten durchführen zu können, ist es teilweise erforderlich, dass Privatgrundstücke betreten und ggf. befahren werden müssen. Verdeckte Kontrollschächte sind für die Spülarbeiten ggf. freizulegen. Dies ist dann der Fall, wenn über Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitungen der Gemeindewerke von einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht erreicht werden können und ein auf dem Privatgrundstück vorhandener Kanalschacht für die beabsichtigten Arbeiten benutzt werden muss. Die betroffenen Bürger bzw. Grundstückseigentümer werden durch die beauftragte Firma Bastian & Sohn rechtzeitig über das Betreten des Grundstückes informiert. Sollten Sie nicht erreichbar sein, bitten wir um Nachsicht, wenn das Grundstück ohne Ankündigung betreten wird.

Durch die Spülarbeiten kann es in Einzelfällen zu vorübergehenden Geruchsbelästigungen kommen. Die Ursache liegt häufig in einer fehlenden Belüftung der Grundleitungen und Hausinstallationen. Durch den entstehenden Unterdruck bei der Spülung werden die Geruchsverschlüsse – Siphons – leer gesaugt. Es besteht dann keine Geruchssperre mehr zum Kanal. Die Ursache ist relativ einfach zu beheben. Die Geruchsverschlüsse sind wieder zu füllen, indem man kurz Wasser in Waschbecken, Toilette, Dusche oder Badewanne laufen lässt.

In absoluten Ausnahmefällen kann das in den Geruchsverschlüssen stehende Wasser aus den Ablaufstellen im Haus (WC, Dusche etc.) austreten. Dies ist dann der Fall, wenn weder Entlüftungsleitungen noch Rückstausicherungen in den haustechnischen Anlagen vorhanden sind. In diesen Fällen tritt der bei den Spülarbeiten entstehende Überdruck über die Geruchsverschlüsse aus. Der Anschlussnehmer hat die Möglichkeit bei einem vorhandenen Hausanschlusskontrollschacht die Revisionsöffnung im Schacht für die Zeitdauer der Spülung zu öffnen. Dann können Über- oder Unterdruck bereits im Kontrollschacht ausgeglichen werden. Sollten einzelnen Grundstückseigentümern derartige Mängel an ihren Anlagen bekannt sein, wäre eine entsprechende Mitteilung an die WTE Betriebsgesellschaft mbH hilfreich, um die beschriebenen Probleme zu vermeiden.

Bei weiterem Informationsbedarf können sich betroffene Grundstückseigentümer unmittelbar an die WTE Betriebsgesellschaft mbH, Herrn Zeidler, erreichbar unter der Rufnummer 02292 / 9112 20 wenden.

Gemeindewerke Windeck

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Redaktion

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